Arztpraxen, die eine Website betreiben, sind zu bestimmten Pflichtangaben gesetzlich verpflichtet. Das Telemediengesetz (TMG) und seit 2024 das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) fordern ein vollständiges Impressum mit Name, Anschrift, Kontaktdaten, Berufsbezeichnung und berufsrechtlichen Angaben (Ärztekammer, Zulassungsnummer). Die DSGVO verlangt eine detaillierte Datenschutzerklärung.
Bedeutung für Ärzte
Für Arztpraxen ist eine rechtskonforme Website wichtig, da Abmahnungen wegen fehlender oder unvollständiger Pflichtangaben in der Praxis vorkommen. Besonders folgende Pflichtangaben müssen vorhanden sein: Vollständiger Name und Praxisadresse, Kontaktmöglichkeiten (Telefon, E-Mail), Umsatzsteuer-ID falls vorhanden, Berufsbezeichnung und die zuständige Ärztekammer, DSGVO-konforme Datenschutzerklärung.
Praxishinweise
Praxen sollten ihre Website regelmäßig auf Vollständigkeit der Pflichtangaben prüfen. Nach gesetzlichen Änderungen (z.B. neues DDG 2024) müssen Angaben ggf. angepasst werden. Ein spezialisierter Anwalt für IT-Recht oder ein auf Medizinrecht spezialisierter Berater kann die Website prüfen. Ärzteversichert empfiehlt eine Rechtsschutzversicherung, die auch Abmahnrisiken abdeckt.
Quellen:
- Bundesministerium der Justiz: Telemediengesetz
- Bundesbeauftragter für Datenschutz: DSGVO Website
- Bundesärztekammer: Berufsrecht Online
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