Die Praxisausfallversicherung ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung für niedergelassene Ärzte, die den wirtschaftlichen Schaden abdeckt, der entsteht, wenn die Praxis durch Krankheit, Unfall oder äußere Ereignisse vorübergehend nicht betrieben werden kann. Sie sichert den laufenden Kostenblock, der auch während der Schließung anfällt.
Bedeutung für Ärzte
Als Praxisinhaber laufen Fixkosten wie Miete, Personalkosten und Leasingraten weiter, selbst wenn keine Einnahmen generiert werden. Laut Statistiken der Kassenärztlichen Bundesvereinigung betragen die monatlichen Fixkosten einer durchschnittlichen Einzelpraxis zwischen 15.000 und 40.000 Euro. Ohne Absicherung trägt der Arzt diesen Verlust vollständig selbst. Die Praxisausfallversicherung übernimmt je nach Vertrag die fortlaufenden Kosten und einen Teil des entgangenen Gewinns für die vereinbarte Ausfallzeit, häufig 12 bis 24 Monate.
Abgrenzung
Die Praxisausfallversicherung ist nicht identisch mit der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Während die BU auf dauerhaften Einkommensverlust des Arztes persönlich abzielt, greift die Praxisausfallversicherung bereits bei vorübergehender Betriebsunterbrechung und erstattet praxisbezogene Kosten. Auch die Krankentagegeldversicherung ist davon zu unterscheiden: Sie zahlt ein Tagegeld an den Arzt als Privatperson, deckt aber keine Praxisbetriebskosten.
Beispiel
Ein Allgemeinarzt bricht sich bei einem Sportunfall das Handgelenk und kann sechs Wochen lang keine Patienten behandeln. Die monatlichen Praxiskosten von 22.000 Euro laufen weiter. Die Praxisausfallversicherung springt nach einer vereinbarten Karenzzeit von 14 Tagen ein und erstattet die nicht gedeckten Betriebskosten für die verbleibende Ausfallzeit.
Ärzteversichert vergleicht Tarife zur Praxisausfallversicherung und zeigt auf, welche Klauseln für niedergelassene Ärzte besonders relevant sind.
Quellen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Bundesärztekammer
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