Ein Praxisdarlehen ist ein zweckgebundenes Darlehen, das Ärztinnen und Ärzten zur Finanzierung von Praxisgründungen, Praxisübernahmen oder größeren Investitionen in die Praxisinfrastruktur gewährt wird. Es unterscheidet sich von allgemeinen Unternehmenskrediten durch speziell auf Heilberufe zugeschnittene Konditionen und Besicherungsmodelle.

Bedeutung für Ärzte

Der Kapitalbedarf bei einer Praxisgründung oder -übernahme liegt je nach Fachrichtung und Standort zwischen 100.000 und über 500.000 Euro. Viele Banken bieten Ärzten wegen ihres stabilen Einkommensprofils und der geringen Insolvenzquote günstigere Zinsen als anderen Selbstständigen. Für KfW-geförderte Praxisdarlehen gelten besondere Zinssätze und Tilgungsmodalitäten. Wichtig ist die Wahl der richtigen Laufzeit und Tilgungsstruktur, um die monatliche Belastung mit den Praxiseinnahmen in Einklang zu bringen.

Abgrenzung

Das Praxisdarlehen ist von der Kontokorrentlinie zu unterscheiden, die kurzfristige Liquiditätsengpässe überbrückt, aber keine langfristige Investitionsfinanzierung darstellt. Vom Leasingvertrag unterscheidet es sich dadurch, dass das finanzierte Wirtschaftsgut in das Eigentum des Arztes übergeht. Ein Gesellschafterdarlehen innerhalb einer Gemeinschaftspraxis folgt wiederum anderen steuerlichen und rechtlichen Regeln.

Beispiel

Ein Internist übernimmt eine Bestandspraxis zum Kaufpreis von 280.000 Euro. Er erhält von einer auf Heilberufe spezialisierten Bank ein Praxisdarlehen über 250.000 Euro mit zehnjähriger Laufzeit und tilgungsfreiem Anlaufjahr. Die monatliche Rate beläuft sich auf rund 2.400 Euro und ist steuerlich als Betriebsausgabe absetzbar.

Ärzteversichert informiert über die sinnvolle Kombination von Praxisdarlehen und Absicherungsprodukten wie Restschuldversicherung oder Berufsunfähigkeitsschutz.

Quellen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →