Die Praxisgebühr wurde im Rahmen der Gesundheitsreform 2004 (GKV-Modernisierungsgesetz) eingeführt. Jeder GKV-Versicherte über 18 Jahre musste bei jedem ersten Arzt- oder Zahnarztbesuch im Quartal zehn Euro Selbstbeteiligung zahlen. Ausnahmen galten für Kinder, Geringverdiener und bestimmte Folgebehandlungen. Ziel war eine Steuerung der Inanspruchnahme und eine Entlastung der GKV.
Bedeutung für Ärzte
Die Praxisgebühr führte in der Praxis zu erheblichem Verwaltungsaufwand und wurde von Ärzten überwiegend abgelehnt. Studien zeigten, dass sie zwar die Arztkontakte kurzfristig senkte, aber auch notwendige Behandlungen verzögerte. Zum 1. Januar 2013 wurde die Praxisgebühr ohne Ersatz abgeschafft. Heute ist die Steuerung der Inanspruchnahme anderen Mechanismen überlassen.
Praxishinweise
Für die aktuelle Praxisführung hat die Praxisgebühr keine Relevanz mehr. Sie ist jedoch ein anschauliches Beispiel für eine Gesundheitsreform mit unbeabsichtigten Nebenwirkungen. Ärzte sollten die historische Diskussion kennen, wenn aktuelle Reformvorschläge zur Patientenzuzahlung diskutiert werden.
Quellen:
- Bundesministerium für Gesundheit: Geschichte Praxisgebühr
- GKV-Spitzenverband: Zuzahlungen
- Bundesärztekammer: Gesundheitspolitik
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