Eine Praxisgemeinschaft ist eine Kooperationsform niedergelassener Ärzte, bei der mehrere selbstständige Mediziner Räumlichkeiten, Geräte und Personal gemeinsam nutzen, jedoch weiterhin eigenständige Praxen mit getrennten Patientenstämmen und getrennter Abrechnung führen. Die Praxisgemeinschaft ist eine Organisationsgemeinschaft, keine Berufsausübungsgemeinschaft.

Bedeutung für Ärzte

Für Berufsanfänger und Ärzte an teuren Standorten ist die Praxisgemeinschaft ein kosteneffizientes Modell: Miet- und Personalkosten werden geteilt, während die ärztliche Unabhängigkeit vollständig erhalten bleibt. In einer typischen Praxisgemeinschaft können die Fixkosten pro Arzt um 20 bis 40 Prozent gesenkt werden. Steuerlich bleiben die Partner vollständig voneinander getrennt. Allerdings sind klare vertragliche Regelungen zur Kostenaufteilung zwingend, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Abgrenzung

Die Praxisgemeinschaft ist von der Berufsausübungsgemeinschaft (BAG, früher: Gemeinschaftspraxis) klar zu trennen. In der BAG behandeln die Ärzte gemeinsam denselben Patientenstamm und rechnen gemeinsam ab. In der Praxisgemeinschaft hingegen hat jeder Arzt seinen eigenen Kassensitz, seine eigene Patientenkartei und ist allein abrechnungsberechtigt. Die datenschutzrechtlichen Anforderungen sind in der Praxisgemeinschaft besonders streng, da Patientendaten nicht geteilt werden dürfen.

Beispiel

Eine Gynäkologin und ein Allgemeinmediziner teilen sich Wartezimmer, Empfangspersonal und eine Abrechnungssoftware in gemeinsam gemieteten Räumen. Ihre Patientenkartei, ihre KV-Abrechnungen und ihre Betriebseinnahmen bleiben vollständig getrennt. Die monatlichen Raumkosten sinken für beide um je 1.800 Euro.

Ärzteversichert unterstützt Ärzte dabei, die passende Versicherungslösung für Kooperationsmodelle zu finden, bei denen Haftungsfragen sorgfältig voneinander abgegrenzt werden müssen.

Quellen

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