Eine Praxisgemeinschaft (auch Apparategemeinschaft) ist eine Kooperationsform zwischen mehreren Ärzten, die gemeinsam Praxisräume, medizinische Geräte und nicht-ärztliches Personal nutzen, wirtschaftlich aber vollständig selbstständig bleiben. Jeder Arzt führt seine eigene Praxis und rechnet selbst mit den Kassen ab. Die Praxisgemeinschaft ist keine eigene Rechtspersönlichkeit, sondern meist eine GbR für den gemeinsamen Ressourcenverbrauch.

Bedeutung für Ärzte

Für Ärzte ist die Praxisgemeinschaft eine attraktive Kooperationsform, weil sie Kosten teilen ohne wirtschaftliche Abhängigkeit einzugehen. Besonders teures Equipment (bildgebende Geräte, Lasertechnik) kann gemeinschaftlich genutzt werden. Im Gegensatz zur Gemeinschaftspraxis (BAG) werden Patienten nicht gemeinsam behandelt und Honorare nicht zusammengeführt.

Praxishinweise

Praxisgemeinschaften benötigen einen klaren Gemeinschaftsvertrag, der Kostenaufteilung, Nutzungsregeln, Haftung und Auflösung regelt. Steuerlich ist die Praxisgemeinschaft als GbR zu behandeln: Kosten werden entsprechend der Vereinbarung aufgeteilt, jeder Arzt setzt seinen Anteil als Betriebsausgaben ab. Ärzteversichert überprüft, ob Versicherungsschutz für alle Partner der Praxisgemeinschaft korrekt geregelt ist.


Quellen:

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