Praxisinsolvenz tritt ein, wenn eine Arztpraxis ihre fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann (Zahlungsunfähigkeit) oder wenn das Praxisvermögen die Schulden nicht mehr deckt (Überschuldung). Typische Ursachen sind: langfristiger Umsatzrückgang, überhöhte Investitionen, schlechte Buchführung, Honorarrückforderungen der KV oder unerwartete Personalkostensteigerungen. Sobald Insolvenzreife vorliegt, besteht Antragspflicht nach der Insolvenzordnung.
Bedeutung für Ärzte
Für Ärzte ist Praxisinsolvenz ein zwar seltenes, aber existenzbedrohendes Risiko. Besonders bei Praxisneuübernahmen mit hohem Kreditvolumen und rückläufiger Patientenzahl kann die Liquidität schnell kritisch werden. Frühwarnsignale: Schwierigkeiten bei der Gehaltszahlung, steigende Kreditkartennutzung für laufende Kosten, Mahnbescheide von Lieferanten.
Praxishinweise
Ärzte, die finanzielle Schwierigkeiten bemerken, sollten umgehend handeln: Steuerberater und Praxisberater einschalten, KV über Probleme informieren (mögliche Stundungen), KfW-Sanierungskredit prüfen. Ärzteversichert empfiehlt eine Betriebsunterbrechungsversicherung und ausreichende Liquiditätsreserven als Prävention. Eine Betriebs-Rechtsschutzversicherung unterstützt im Streitfall.
Quellen:
- KfW: Unternehmenskonsolidierung
- Bundesministerium der Justiz: Insolvenzordnung
- KBV: Praxismanagement Finanzen
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