Das Praxisinventar umfasst alle beweglichen Gegenstände und Einrichtungsgegenstände einer Arztpraxis, die dauerhaft für den Betrieb genutzt werden, ohne Verbrauchsmaterialien oder Waren. Dazu zählen medizinische Geräte, Möbel, EDV-Ausstattung und Praxisausstattung. Versicherungsrechtlich ist das Praxisinventar Gegenstand der Inhaltsversicherung.
Das Wichtigste in Kürze
- Praxisinventar umfasst alle betrieblichen Gegenstände außer dem Gebäude selbst
- Es wird in der Buchhaltung als Anlagevermögen geführt und planmäßig abgeschrieben
- Eine Inhaltsversicherung sichert das Praxisinventar gegen Feuer, Einbruch, Leitungswasser und weitere Schäden
Praxisinventar im Kontext der Arztpraxis
Für die Bilanz oder die Einnahmen-Überschuss-Rechnung muss das Praxisinventar korrekt erfasst werden. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis 800 Euro netto können sofort abgeschrieben werden, während teurere Geräte über ihre Nutzungsdauer linear oder degressiv abzuschreiben sind. Die AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums geben Nutzungsdauern für verschiedene Gerätekategorien vor, zum Beispiel 5 Jahre für EDV-Anlagen und 10 Jahre für medizinische Geräte.
Der Versicherungswert des Praxisinventars sollte regelmäßig aktualisiert werden, da bei Neuanschaffungen der Gesamtwert steigt und eine Unterversicherung im Schadenfall zu anteiligen Kürzungen der Versicherungsleistung führt. Die Inhaltsversicherung wird üblicherweise als Erstzrisiko- oder auf Neuwertbasis abgeschlossen. Bei Praxisübernahmen muss das übernommene Inventar bewertet und in die Police einbezogen werden.
Medizintechnische Geräte mit hohem Anschaffungswert, etwa CT- oder MRT-Geräte, sollten gesondert versichert und möglicherweise über einen Maschinenversicherungsbaustein abgedeckt werden.
Was Ärzte wissen müssen
Eine vollständige und aktuelle Inventarliste ist Grundlage sowohl für die Buchhaltung als auch für den Versicherungsschutz. Ärzteversichert hilft bei der Analyse, ob das Praxisinventar ausreichend und zum richtigen Wert versichert ist.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Inhaltsversicherung
- Bundesfinanzministerium – AfA-Tabellen
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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