Ein Praxisverwaltungssystem (PVS) ist eine Softwarelösung, die in einer Arztpraxis alle wesentlichen Verwaltungs- und Abrechnungsprozesse digital abbildet. Es umfasst typischerweise Patientenstammdatenverwaltung, Terminplanung, Dokumentation, KV-Abrechnung nach EBM sowie die Erstellung von Privatliquidationen nach GOÄ.
Bedeutung für Ärzte
Ein zertifiziertes PVS ist Pflichtvoraussetzung für die elektronische Abrechnung mit der Kassenärztlichen Vereinigung. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung legt technische Anforderungen fest, die ein PVS erfüllen muss, um zur KV-Abrechnung zugelassen zu werden. Fehler in der Abrechnung durch veraltete oder nicht zertifizierte Software können zu Rückforderungen von mehreren tausend Euro führen. Seit Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) muss das PVS zudem mit Konnektoren und der elektronischen Patientenakte (ePA) kompatibel sein.
Abgrenzung
Das PVS ist von reinen Terminbuchungssystemen zu unterscheiden, die nur Terminplanung ohne Abrechnungsfunktion bieten. Auch ein Krankenhausinformationssystem (KIS) ist kein PVS, auch wenn beide Patientendaten verwalten: Das KIS ist auf stationäre Versorgung ausgelegt, das PVS auf die ambulante Praxis. Eine separate Buchhaltungssoftware ersetzt das PVS nicht, sondern ergänzt es.
Beispiel
Eine Allgemeinarztpraxis wechselt ihr PVS nach zehn Jahren auf ein modernes System mit integrierter TI-Anbindung und automatischem Datenabgleich mit der KV-Abrechnung. Die Fehlerquote bei der Quartalsabrechnung sinkt von durchschnittlich 4 Prozent auf unter 0,5 Prozent, was monatliche Nacharbeit von rund vier Stunden einspart.
Ärzteversichert weist darauf hin, dass bei PVS-Datenverlust durch Cyberangriff oder technischen Defekt eine Cyberversicherung für Praxen die Wiederherstellungskosten abdecken kann.
Quellen
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