Der Praxiswert (Goodwill) bezeichnet den immateriellen Wertanteil einer Arztpraxis, der über das bilanziell erfasste Sachanlagevermögen hinausgeht und den wirtschaftlichen Mehrwert durch Patientenstamm, Praxisruf, Standortvorteile und eingespieltes Team repräsentiert. Er ist der entscheidende Faktor bei der Preisfindung für Praxisverkauf oder -übergabe.

Bedeutung für Ärzte

Nach dem modifizierten Ertragswertverfahren, das in Deutschland am häufigsten für Praxisbewertungen eingesetzt wird, berechnet sich der Goodwill auf Basis des nachhaltigen Praxisgewinns abzüglich eines kalkulatorischen Arztlohns, multipliziert mit einem fachspezifischen Faktor. Bei einer internistischen Einzelpraxis mit einem nachhaltig bereinigten Jahresgewinn von 150.000 Euro und einem Faktor von 1,5 ergibt sich ein Goodwill von 225.000 Euro. Dieser ist beim Erwerb steuerlich als immaterielles Wirtschaftsgut abschreibbar.

Abgrenzung

Der Goodwill ist vom Substanzwert zu unterscheiden, der den reinen Wiederbeschaffungswert der materiellen Praxisausstattung darstellt. Der Gesamtpraxiswert setzt sich aus Goodwill und Substanzwert zusammen. In der Praxis wird häufig nur der Goodwill verhandelt, da das Inventar separat bewertet wird. Wichtig: Ein kassenzahnärztlicher oder kassenzulassungsgebundener Praxiswert unterliegt anderen Bewertungsregeln als eine reine Privatpraxis.

Beispiel

Ein Radiologe verkauft seine Praxis an einen Nachfolger. Das Inventar (Geräte, Möbel) hat einen Substanzwert von 180.000 Euro. Der Goodwill auf Basis des Ertragswertverfahrens beträgt 320.000 Euro. Der Gesamtkaufpreis liegt bei 500.000 Euro, wovon der Käufer den Goodwill über 15 Jahre steuerlich abschreiben kann.

Ärzteversichert informiert Ärzte darüber, wie sich der Goodwill auf die Finanzierung des Praxiskaufs und die damit verbundenen Absicherungsbedarfe auswirkt.

Quellen

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