Die Privat-Quote bezeichnet den prozentualen Anteil der privatärztlichen Einnahmen, insbesondere aus GOÄ-Abrechnungen und IGeL-Leistungen, am Gesamtumsatz einer Arztpraxis. Sie ist ein zentraler Kennwert für die wirtschaftliche Steuerung der Praxis.
Bedeutung für Ärzte
Privatärztliche Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit dem 1,0- bis 3,5-fachen Steigerungsfaktor abgerechnet und erzielen in der Regel deutlich höhere Erträge als vergleichbare GKV-Leistungen. Eine Privat-Quote von 25 bis 40 Prozent gilt für viele Fachrichtungen als wirtschaftlich vorteilhaft. Praxen mit hoher Privat-Quote sind weniger abhängig von KV-Budgetierungen und Honorarkürzungen. Die Quote hängt stark vom Patientenmix (PKV-Anteil), der Fachrichtung und dem IGeL-Angebot ab.
Abgrenzung
Die Privat-Quote ist vom PKV-Anteil zu unterscheiden: Letzterer gibt den Anteil der Patienten mit privater Krankenversicherung an, während die Privat-Quote auch IGeL-Leistungen für GKV-Versicherte einschließt. Auch die Selbstzahlerquote ist ein verwandter, aber eigenständiger Begriff und meint Leistungen, die Patienten vollständig aus eigener Tasche bezahlen.
Beispiel
Ein Augenarzt erzielt einen Jahresumsatz von 480.000 Euro, davon 160.000 Euro aus privatärztlichen Leistungen und IGeL (Refraktionsbestimmung, Glaukomvorsorge). Seine Privat-Quote beträgt damit 33 Prozent. Durch gezielte Erweiterung des IGeL-Angebots könnte er die Quote auf 40 Prozent und den Jahresumsatz um rund 34.000 Euro steigern.
Ärzteversichert berät Ärzte im Kontext privatärztlicher Tätigkeit auch zu den versicherungsrechtlichen Besonderheiten, die sich aus einem wachsenden Privatpatientenanteil ergeben.
Quellen
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