Privatärztliche Tätigkeit bezeichnet die medizinische Behandlung von Patienten, die nicht über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) abgerechnet wird, sondern direkt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gegenüber dem Patienten oder dessen privater Krankenversicherung liquidiert wird. Sie ist von der kassenärztlichen Tätigkeit sowohl in der Vergütung als auch im Vertragsrecht klar getrennt.

Bedeutung für Ärzte

Privatärztliche Leistungen werden nach GOÄ mit individuell vereinbarten Steigerungssätzen zwischen dem 1,0- und 3,5-fachen des einfachen Gebührensatzes abgerechnet. Im Vergleich zur GKV-Abrechnung erzielen Ärzte pro Behandlungsfall im Durchschnitt zwei- bis dreimal höhere Honorare. Für rein privatärztlich tätige Ärzte entfällt der Kassenzulassungsstatus; sie brauchen keinen KV-Sitz, unterliegen aber weiterhin dem ärztlichen Berufsrecht und der Approbationsordnung. Zudem müssen sie sich eigene Regelungen für Altersversorgung und Krankenversicherung schaffen, da der Versorgungswerk-Beitrag weiterhin fällig ist.

Abgrenzung

Die privatärztliche Tätigkeit unterscheidet sich von der kassenärztlichen Tätigkeit durch den fehlenden Kontrahierungszwang gegenüber GKV-Patienten. Von der IGeL-Abrechnung (Individuelle Gesundheitsleistungen) für GKV-Patienten ist sie ebenfalls abzugrenzen: IGeL sind Zusatzleistungen für gesetzlich Versicherte, während die privatärztliche Tätigkeit die gesamte Behandlung außerhalb der GKV umfasst.

Beispiel

Ein niedergelassener Internist gibt seinen Kassensitz zurück und führt seine Praxis fortan rein privatärztlich. Er behandelt ausschließlich PKV-Versicherte und Selbstzahler, rechnet nach GOÄ ab und erzielt bei gleichem Patientenvolumen einen um 40 Prozent höheren Jahresumsatz als zuvor.

Ärzteversichert unterstützt Ärzte in der privatärztlichen Tätigkeit bei der Wahl passender Berufshaftpflicht- und Einkommensabsicherungsprodukte, die auf den fehlenden GKV-Schutz abgestimmt sind.

Quellen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →