Als Privatarzt bezeichnet man einen Arzt, der ausschließlich oder überwiegend Privatpatienten behandelt und seine Leistungen auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) direkt mit dem Patienten oder dessen privater Krankenversicherung abrechnet. Er ist im Gegensatz zum Vertragsarzt nicht zur Behandlung von GKV-Versicherten im Rahmen der Kassenzulassung verpflichtet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Privatarzt behandelt ausschließlich Privatpatienten und rechnet nach GOÄ ab
  • Keine Bindung an EBM, KV-Honorarbudgets oder kassenärztliche Verpflichtungen
  • Wirtschaftlich abhängig von ausreichend privatzahlender Patientschaft

Privatarzt (Definition) im Kontext der Arztpraxis

Ärzte, die ausschließlich als Privatarzt tätig sind, verzichten auf die Zulassung als Vertragsarzt und damit auf die geregelte GKV-Vergütung. Dies setzt eine Nachfrage seitens privatversicherter Patienten voraus, die in bevölkerungsreichen Großstädten ausreichend vorhanden ist, in ländlichen Regionen jedoch problematisch sein kann. Privatärzte haben in der Abrechnungsgestaltung mehr Freiheiten, müssen jedoch alle GOÄ-Vorschriften einhalten.

Rein privatärztliche Tätigkeit erfordert besonders sorgfältige betriebswirtschaftliche Planung, da kein stabiles KV-Honorar als Basis vorhanden ist. Patientenakquise, Praxismarketing und Qualitätsmanagement gewinnen an Bedeutung. Die Berufshaftpflichtversicherung muss die GOÄ-basierte Tätigkeit vollständig abdecken.

Viele Ärzte kombinieren die privatärztliche Tätigkeit mit einer Zulassung als Vertragsarzt, um GKV-Patienten versorgen zu können und gleichzeitig von Privatleistungen zu profitieren. Diese Kombination ist die häufigste Praxisform in Deutschland.

Was Ärzte wissen müssen

Wer den Schritt zur rein privatärztlichen Tätigkeit erwägt, sollte Patientenstruktur, Standort und wirtschaftliche Tragfähigkeit sorgfältig analysieren. Ärzteversichert unterstützt Privatärzte bei der Gestaltung eines maßgeschneiderten Versicherungsschutzes.

Quellen und weiterführende Informationen

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