Die private Krankenversicherung (PKV) ist eine individuell abgeschlossene Krankenversicherung, die Leistungen über das gesetzlich vorgeschriebene Minimum hinaus bietet und sich von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durch Beitragsgestaltung, Leistungsumfang und Abrechnungsmodalitäten unterscheidet. Sie ist für Selbstständige, Beamte und Besserverdiener das dominante Versicherungsmodell.
Das Wichtigste in Kürze
- PKV-Beiträge richten sich nach Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif
- Leistungen sind häufig umfangreicher als in der GKV, insbesondere bei Chefarztbehandlung und Einbettzimmer
- Ärzte sind als Selbstständige von der GKV-Pflichtversicherung befreit und können sich privat versichern
Private Krankenversicherung (PKV) im Kontext der Arztpraxis
Für niedergelassene Ärzte ist die PKV die Regelversicherungsform, da sie als Selbstständige nicht der GKV-Pflichtversicherung unterliegen. Die PKV bietet in der Regel besseren Zugang zu Spezialisten, kürzere Wartezeiten und eine umfassendere Abdeckung von Untersuchungs- und Behandlungskosten. Als Privatpatient wird nach GOÄ abgerechnet, was dem Arzt höhere Honorare ermöglicht.
Ein zentrales Planungsproblem ist die Beitragsentwicklung im Alter: Da die PKV-Beiträge mit dem Alter steigen, müssen Ärzte frühzeitig Altersrückstellungen bilden oder in einen günstigen Tarif wechseln. Die Portabilität der Altersrückstellungen innerhalb des gleichen Unternehmens ist gesetzlich geregelt, zwischen verschiedenen Versicherern aber eingeschränkt.
Die Wahl des richtigen PKV-Tarifs ist für Ärzte besonders wichtig: Neben dem Preis sind Auslandsschutz, Krankengeld (für selbstständige Ärzte bei Arbeitsunfähigkeit), Wahlarztkostenübernahme und die Qualität der Versicherungsbedingungen entscheidend.
Was Ärzte wissen müssen
Der richtige PKV-Tarif kann langfristig erhebliche Unterschiede in Schutz und Kosten bedeuten. Ärzteversichert berät Ärzte umfassend bei der PKV-Wahl und hilft, Tarife zu vergleichen und Altersvorsorge mit Versicherungsplanung zu kombinieren.
Quellen und weiterführende Informationen
- PKV-Verband – Tarife und Leistungen
- Gesetze im Internet – §193 VVG
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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