Die Private Krankenversicherung (PKV) ist ein privatrechtliches Krankenversicherungssystem, in dem Versicherte individuell vereinbarte Leistungspakete abschließen und risikoäquivalente Beiträge zahlen, die sich nach Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif richten. Sie ist für Ärzte als Angestellte mit einem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder als Selbstständige wählbar.
Bedeutung für Ärzte
Ärzte profitieren in der PKV doppelt: Als Versicherter erhalten sie umfangreichere Leistungen (Chefarztbehandlung, Einbettzimmer, kürzere Wartezeiten), und als Leistungserbringer erzielen sie bei PKV-Patienten höhere Honorare nach GOÄ. Der PKV-Beitrag ist für Selbstständige vollständig als Sonderausgabe absetzbar. Nachteilig ist die Beitragssteigerung im Alter; daher empfehlen Fachleute den frühzeitigen Aufbau einer Beitragsrücklage über den Versicherungsvertrag. Rund 8,7 Millionen Menschen in Deutschland sind privat krankenversichert, davon ein überproportional hoher Anteil aus den Heilberufen.
Abgrenzung
Die PKV unterscheidet sich von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) grundlegend: In der GKV gilt das Solidarprinzip mit einkommensabhängigen Beiträgen, in der PKV das Äquivalenzprinzip mit risikobasierten Prämien. Auch die Leistungsberechnung unterscheidet sich: GKV-Leistungen folgen dem EBM, PKV-Leistungen der GOÄ. Die Krankentagegeldversicherung ist keine PKV, sondern eine ergänzende Einkommensabsicherung.
Beispiel
Ein angestellter Arzt mit einem Jahresgehalt von 90.000 Euro überschreitet die Jahresarbeitsentgeltgrenze und kann in die PKV wechseln. Mit 35 Jahren zahlt er monatlich ca. 450 Euro für einen leistungsstarken Tarif, spart gegenüber einem GKV-Beitrag von rund 700 Euro monatlich und erhält gleichzeitig erweiterte Leistungen.
Ärzteversichert berät Ärzte bei der Auswahl des richtigen PKV-Tarifs und bei der Planung der langfristigen Beitragsstabilität.
Quellen
- PKV-Verband
- Bundesministerium für Gesundheit
- BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
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