Die Produkthaftpflichtversicherung ist eine Haftpflichtversicherung, die Schadensersatzansprüche Dritter abdeckt, die durch fehlerhafte oder unsichere Produkte entstehen, die der Versicherungsnehmer hergestellt, bearbeitet oder in Verkehr gebracht hat. Sie basiert auf dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) und ist von der allgemeinen Betriebshaftpflicht zu unterscheiden.

Bedeutung für Ärzte

Für die meisten niedergelassenen Ärzte ist die Produkthaftpflicht über die Berufshaftpflichtversicherung mitversichert oder nicht primär relevant. Besonders wichtig wird sie für Ärzte, die Produkte herstellen oder vertreiben: etwa Zahnarztpraxen, die Zahnprothesen oder Schienen anfertigen, Hautärzte, die Eigenblutpräparate aufbereiten, oder Praxen, die Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetika verkaufen. Nach § 1 ProdHaftG haftet der Hersteller verschuldensunabhängig für Schäden, die durch ein fehlerhaftes Produkt verursacht wurden. Schadensersatzansprüche können bei Personenschäden schnell sechsstellig ausfallen.

Abgrenzung

Die Produkthaftpflichtversicherung ist von der ärztlichen Berufshaftpflicht zu unterscheiden, die Behandlungsfehler und ihre Folgen absichert. Die Betriebshaftpflicht deckt dagegen Personen- und Sachschäden ab, die im Betriebsablauf entstehen, nicht aber spezifische Produktmängel. Für zugelassene Medizinproduktehersteller sind zusätzlich die Anforderungen der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) relevant.

Beispiel

Ein Zahnarzt stellt in seiner Praxis maßgefertigte Aufbissschienen her. Ein Patient erleidet durch eine fehlerhafte Schiene eine Kiefergelenkentzündung und macht Schadensersatz von 18.000 Euro geltend. Die Produkthaftpflichtversicherung übernimmt Prüfung und Regulierung des Anspruchs.

Ärzteversichert analysiert für Ärzte mit eigenem Produktangebot, ob die bestehende Berufshaftpflicht ausreicht oder eine zusätzliche Produkthaftpflicht benötigt wird.

Quellen

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