Die Produkthaftpflichtversicherung schützt vor Schadenersatzansprüchen Dritter, die durch ein fehlerhaftes Produkt verursacht wurden. Grundlage ist das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG), das eine verschuldensunabhängige Haftung des Herstellers für Schäden durch fehlerhafte Produkte normiert. Im ärztlichen Bereich ist diese Versicherungsform relevant, wenn Ärzte eigene Medizinprodukte, Nahrungsergänzungsmittel oder Pflegeprodukte entwickeln und vertreiben.
Bedeutung für Ärzte
Für die meisten angestellten Ärzte und Vertragsärzte ohne eigenen Produktvertrieb ist die Produkthaftpflicht kein zentrales Thema. Relevant wird sie jedoch für Ärzte, die: Eigenentwicklungen in der Medizintechnik vermarkten, Compounding-Apothekenlösungen vertreiben, eigene Nahrungsergänzungsmittel oder Kosmetika anbieten oder als Hersteller im Sinne des Medizinprodukterechts auftreten. Die Berufshaftpflichtversicherung deckt in der Regel ärztliche Behandlungsfehler ab, nicht aber Schäden durch vertriebene Produkte. Eine separat abzuschließende Produkthaftpflicht ist daher notwendig.
Praxishinweise
Ärzte, die Produkte entwickeln oder vertreiben, sollten den Deckungsumfang ihrer bestehenden Haftpflichtpolicen genau prüfen und gegebenenfalls eine ergänzende Produkthaftpflichtversicherung abschließen. Deckungssummen, Rückwärtsdeckung und Serienklauseln sind wesentliche Vertragsbestandteile. Ärzteversichert empfiehlt, im Zweifelsfall einen Versicherungsmakler mit Erfahrung im Heilberufsbereich hinzuzuziehen.
Quellen:
- GDV: Haftpflichtversicherung im Überblick
- Bundesministerium der Justiz: Produkthaftungsgesetz
- Bundesärztekammer: Medizinprodukterecht
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