Die professionelle Zahnreinigung (PZR) ist eine präventive Maßnahme zur Entfernung von Zahnbelag (Plaque) und Zahnstein, die über die häusliche Mundhygiene hinausgeht. Sie wird von Zahnärzten und speziell geschultem Fachpersonal durchgeführt. Im Kontext der GKV ist die PZR kein vollständig übernommener Regelleistungsanspruch – die Abgrenzung zwischen Kassenleistung und individueller Gesundheitsleistung (IGeL) ist für Zahnarzt und Patient wichtig.

Bedeutung für Ärzte

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt bestimmte parodontalpräventive Maßnahmen im Rahmen der Parodontitis-Behandlung (PAR-Behandlung) sowie zahnärztliche Prophylaxeleistungen für Kinder und Jugendliche. Für Erwachsene ab 18 Jahren gilt die PZR in ihrer vollen Ausprägung als Privatleistung, sofern sie nicht im Rahmen einer medizinisch indizierten Parodontitisbehandlung erfolgt. Einige Krankenkassen erstatten im Rahmen ihrer Bonusprogramme oder Satzungsleistungen einen Zuschuss zur PZR. Zahnärzte müssen vor Durchführung einer Privatleistung zwingend eine schriftliche Kostenvereinbarung nach § 4 Abs. 5 GOZ vorlegen.

Praxishinweise

Zahnärzte stehen vor der Aufgabe, Patienten verständlich zu erklären, welche Leistungen die Kasse übernimmt und welche selbst zu zahlen sind. Fehlende oder unvollständige Kostenvereinbarungen können zu Rückforderungen führen. Ärzteversichert empfiehlt, für die PZR und andere Privatleistungen standardisierte Aufklärungsformulare und Abrechnungsvorlagen zu nutzen und das Praxisteam regelmäßig zur GOZ-Abrechnung zu schulen.


Quellen:

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