Progressionsdynamik bezeichnet in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) eine Klausel, durch die die vereinbarte BU-Rente im Leistungsfall jährlich automatisch ansteigt – typischerweise um einen festgelegten Prozentsatz (z. B. 1, 2 oder 3 Prozent pro Jahr). Sie schützt den Versicherten vor dem inflationsbedingten Kaufkraftverlust der Rente über einen langen Leistungszeitraum.

Bedeutung für Ärzte

Für Ärzte, die aufgrund von Berufsunfähigkeit ihren Beruf aufgeben müssen, kann der Leistungszeitraum mehrere Jahrzehnte umfassen. Ohne Dynamik würde eine zu Beginn ausreichend hohe BU-Rente über die Jahre real sinken. Die Progressionsdynamik greift erst nach Eintritt der Berufsunfähigkeit, also wenn die Rente tatsächlich gezahlt wird. Sie ist zu unterscheiden von der Beitragsdynamik, die während der Ansparphase den Versicherungsschutz an steigende Einkommen anpasst. Bei manchen Versicherern kann die Progressionsdynamik als optionale Klausel hinzugefügt werden, andere bieten sie standardmäßig an.

Praxishinweise

Beim Abschluss einer BU-Versicherung sollten Ärzte explizit nach Progressionsdynamik fragen und die Konditionen vergleichen. Höhere Progressionsraten bedeuten höhere Anfangsbeiträge, bieten aber im Leistungsfall deutlich besseren Kaufkraftschutz. Ärzteversichert empfiehlt, die Wahl der Progressionsrate an der persönlichen Einschätzung der Inflationsentwicklung und der voraussichtlichen Rentendauer auszurichten und diese im Rahmen der jährlichen Versicherungsüberprüfung zu evaluieren.


Quellen:

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