Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) ist das Abrechnungssystem für vertragsärztliche Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Jede abrechenbare Leistung ist im EBM durch eine Gebührenordnungsposition (GOP) repräsentiert, der eine bestimmte Punktzahl zugeordnet ist. Diese Punktzahl spiegelt den relativen Aufwand (Zeit, Expertise, Sachkosten) der Leistung wider.

Bedeutung für Ärzte

Die Punktzahlen werden mit einem Orientierungspunktwert multipliziert, um den Euro-Betrag zu ermitteln. Der Orientierungspunktwert wird jährlich vom Bewertungsausschuss (bestehend aus KBV und GKV-Spitzenverband) festgelegt und liegt aktuell bei rund 11 Cent. Hinzu kommen regionale Anpassungsfaktoren, da die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) die Vergütung durch regionale Punktwerte anpassen. Wegen Budgetierungsregelungen werden in der Praxis oft nicht alle eingereichten Punkte voll vergütet – Leistungen werden quotiert, wenn Gesamtleistungsmengen überschritten werden. Extrabudgetäre Leistungen (z. B. bestimmte Impfleistungen) sind von der Quotierung ausgenommen.

Praxishinweise

Ärzte sollten die Abrechnungsquoten ihrer KV im Blick behalten und bei Abweichungen Widerspruch einlegen. Ein Vergleich des eigenen Abrechnungsprofils mit Fachgruppendurchschnittswerten kann Optimierungspotenziale aufzeigen. Ärzteversichert empfiehlt, die quartalsmäßigen KV-Honorarbescheide sorgfältig zu prüfen und bei Unklarheiten die KV-Servicestelle oder einen auf Vertragsarztrecht spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen.


Quellen:

Blog-Übersicht

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →