Das qualifizierte Leistungsvolumen (QZV) ist ein Instrument der kassenärztlichen Vergütungssystematik in Deutschland. Es wurde eingeführt, um bestimmte fachärztliche Leistungen, die besonderer Qualifikation bedürfen, gesondert zu budgetieren und zu vergüten. Das QZV ergänzt das Regelleistungsvolumen (RLV) und gilt für definierte Leistungsbereiche, die im Honorarverteilungsmaßstab (HVM) der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung festgelegt sind.
Bedeutung für Ärzte
Für Vertragsärzte ist das QZV besonders dann relevant, wenn sie Leistungen erbringen, die einem speziellen Qualifikationsprofil zugeordnet sind, etwa in den Bereichen Psychotherapie, Dialyse oder ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV). Die Höhe des jeweiligen QZV ergibt sich aus dem Fallzahlvolumen und den arztgruppenspezifischen Gewichtungsfaktoren. Wird das QZV überschritten, kann dies zu einer quotalen Kürzung führen. Das Zusammenspiel von RLV und QZV bestimmt maßgeblich, welche Honorare ein Arzt am Ende eines Abrechnungsquartals tatsächlich erhält.
Praxishinweise
Ärzte sollten ihren HVM sorgfältig kennen und regelmäßig die Quartalsabrechnungen der KV auf korrekte Zuweisung von RLV und QZV prüfen. Bei Unklarheiten empfiehlt sich die Beratung durch die zuständige KV oder einen spezialisierten Abrechnungsberater. Für Fragen rund um Praxisabsicherung und Honorarausfall steht Ärzteversichert als Ansprechpartner zur Verfügung.
Weiterführende Informationen bietet die Blog-Übersicht.
Quellen
- KBV: Honorarverteilung und Budgets
- GKV-Spitzenverband: Vergütungssystematik
- KBV: Regelleistungsvolumen und QZV erklärt
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