Das Qualifikationsgebundene Zusatzvolumen (QZV) ist ein ergänzendes Honorarvolumen in der Kassenärztlichen Abrechnung, das für definierte Leistungsgruppen vergeben wird, die eine besondere Qualifikation oder Genehmigung voraussetzen und nicht über das allgemeine Regelleistungsvolumen (RLV) abgedeckt sind. Es ergänzt das RLV für spezialisierte Tätigkeitsbereiche.

Bedeutung für Ärzte

QZVs werden je nach Kassenärztlicher Vereinigung und Quartal für Leistungsgruppen wie Sonographie, Psychosomatik, Akupunktur oder besondere Untersuchungsverfahren zugeteilt. Ein Arzt mit entsprechender Genehmigung erhält ein zusätzliches Budget für genau diese Leistungen, das separat vom RLV verwaltet wird. Das verhindert, dass spezialisierte Leistungen das allgemeine Budget aufzehren. Für Fachärzte mit mehreren Genehmigungen können mehrere QZVs nebeneinander bestehen und das Gesamtbudget erheblich erweitern.

Abgrenzung

Das QZV ist vom Regelleistungsvolumen (RLV) zu unterscheiden: Das RLV gilt für die allgemeinen arztgruppenspezifischen Leistungen, das QZV nur für qualifikationsgebundene Zusatzleistungen. Leistungen außerhalb von RLV und QZV können als freie Leistungen abgerechnet werden, werden aber nach Quotierung mit einem reduzierten Punktwert vergütet. Das QZV ist kein Bonusbudget, sondern eine Aufteilung des Gesamtbudgets in thematische Töpfe.

Beispiel

Ein Allgemeinmediziner besitzt eine Genehmigung für Hausbesuche, Akupunktur und Sonographie. Er erhält neben seinem RLV drei separate QZVs für diese Leistungsgruppen. Durch die Trennung kann er seine Sonographieleistungen nicht durch übermäßige Hausbesuche aufbrauchen; jedes Budget gilt isoliert für seine Leistungsgruppe.

Ärzteversichert weist darauf hin, dass Budgetierungsstrukturen wie RLV und QZV die Einkommensplanung von Niedergelassenen erheblich beeinflussen und in der Absicherungsplanung berücksichtigt werden sollten.

Quellen

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