Qualitätsmanagement (QM) in der Arztpraxis bezeichnet die systematische Planung, Steuerung und kontinuierliche Verbesserung aller praxisbezogenen Prozesse mit dem Ziel, Patientensicherheit, Behandlungsqualität und Praxiseffizienz dauerhaft zu sichern. Für Vertragsarztpraxen ist die Einführung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements seit 2006 gemäß § 135a SGB V gesetzlich vorgeschrieben.
Bedeutung für Ärzte
Praxen ohne nachweisbares QM riskieren bei KV-Prüfungen Honorarkürzungen und müssen bei fehlender Umsetzung mit Sanktionen rechnen. Für die Zertifizierung nach anerkannten Systemen wie QEP (Qualität und Entwicklung in Praxen), EPA oder ISO 9001 entstehen einmalige Kosten von 3.000 bis 8.000 Euro, die steuerlich absetzbar sind. Ein funktionierendes QM-System senkt nachweislich Behandlungsfehler, verbessert die Mitarbeiterzufriedenheit und reduziert Haftungsrisiken. Auch die Berufshaftpflichtversicherung honoriert ein dokumentiertes QM-System gelegentlich mit Beitragsrabatten.
Abgrenzung
Qualitätsmanagement ist von der externen Qualitätssicherung (Zertifizierungen durch Dritte) zu unterscheiden: QM ist der interne Prozess, die Zertifizierung durch QEP oder ISO 9001 das nach außen sichtbare Ergebnis. Auch das Fehlermanagement (CIRS) ist ein Teilbereich des QM, aber nicht das QM insgesamt. Die Qualitätssicherung nach § 135a SGB V ist eine Mindestanforderung; eine darüber hinausgehende Zertifizierung ist freiwillig.
Beispiel
Eine Hausarztpraxis führt ein QM-System nach QEP ein. Im Rahmen der Erstbegutachtung werden Prozesslücken bei der Medikamentenübergabe identifiziert. Nach Behebung sinkt die Fehlerrate bei Rezeptausstellungen um 60 Prozent, und das Praxisteam arbeitet nach eigenem Bekunden koordinierter.
Ärzteversichert gibt Ärzten einen Überblick darüber, wie ein strukturiertes QM-System auch das Haftungsrisiko reduziert und damit günstig auf die Berufshaftpflicht einwirken kann.
Quellen
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