Die Qualitätssicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) umfasst alle Maßnahmen, die eine gleichbleibend hohe Versorgungsqualität für Versicherte gewährleisten sollen. Rechtliche Grundlage sind insbesondere die §§ 135 bis 137 SGB V sowie die darauf aufbauenden Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Man unterscheidet zwischen interner Qualitätssicherung, also Qualitätsmanagement in der Praxis oder Klinik, und externer Qualitätssicherung durch die KVen oder das IQTIG.

Bedeutung für Ärzte

Für niedergelassene Ärzte bedeutet Qualitätssicherung konkret: die Pflicht zur Einführung und Weiterentwicklung eines Qualitätsmanagementsystems (§ 135a SGB V), die Teilnahme an strukturierten Qualitätszirkeln, die Einhaltung genehmigungspflichtiger Leistungsvoraussetzungen sowie die Dokumentation von Behandlungsqualität. Wer diese Anforderungen nicht erfüllt, riskiert den Entzug von Genehmigungen und damit die Einschränkung seines Leistungsspektrums.

Praxishinweise

Praxisinhaber sollten ihr QM-Handbuch aktuell halten und Mitarbeiter regelmäßig schulen. Die Teilnahme an Qualitätszirkeln der KV ist sinnvoll und wird von vielen KVen unterstützt. Bei Fragen zu Haftungsrisiken aus Qualitätsmängeln oder zur Berufshaftpflicht berät Ärzteversichert praxisnah und individuell.

Weiterführende Informationen bietet die Blog-Übersicht.

Quellen

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