Der Quartalsbericht der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) ist eine periodische Abrechnung, die Vertragsärzten nach jedem Abrechnungsquartal zugesendet wird. Er enthält Informationen über die eingereichten Leistungen, das berechnete Honorar, die Ausschöpfung von Regelleistungsvolumen (RLV) und qualifiziertem Leistungsvolumen (QZV) sowie eventuelle Kürzungen und Rückforderungen. Der Bericht dient als Grundlage für die wirtschaftliche Planung der Praxis.
Bedeutung für Ärzte
Für Vertragsärzte ist der Quartalsbericht ein zentrales Steuerungsinstrument. Er zeigt, ob Leistungsbudgets ausgeschöpft wurden oder ob Potenzial für weitere Leistungen besteht. Fehler in der Abrechnung, zum Beispiel nicht geltend gemachte Leistungspositionen oder fehlerhafte Zuordnungen, können anhand des Berichts erkannt und im Folgequartal korrigiert werden. Außerdem dient er als Grundlage für etwaige Widersprüche gegen Kürzungen durch die KV.
Praxishinweise
Praxisinhaber sollten den Quartalsbericht systematisch auswerten und mit den eigenen Abrechnungsunterlagen abgleichen. Bei wiederholten Budgetüberschreitungen oder unklaren Kürzungen empfiehlt sich eine Beratung durch die KV oder einen Abrechnungsdienstleister. Für den Fall von Rückforderungsstreitigkeiten bietet Ärzteversichert Orientierung zu geeigneten Absicherungsoptionen.
Weiterführende Informationen bietet die Blog-Übersicht.
Quellen
- KBV: Informationen zur Honorarabrechnung
- KV Nordrhein: Quartalsbericht verstehen
- KV Bayern: Abrechnung und Honorar
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