Der Quartalsbericht (KV) ist die von der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung nach jedem Abrechnungsquartal erstellte Abrechnung, die dem niedergelassenen Arzt zeigt, welche Leistungen er abgerechnet hat, welche honoriert wurden, in welchem Verhältnis sein Leistungsvolumen zum zugeteilten Regelleistungsvolumen steht und welchen Honoraranspruch er für das Quartal geltend machen kann.

Bedeutung für Ärzte

Der Quartalsbericht ist das zentrale Steuerungsinstrument für die wirtschaftliche Praxisführung. Er enthält unter anderem die Fallzahl, den Leistungsbedarf in Punkten, die anerkannten und abgestaffelten Leistungen sowie den ausbezahlten Betrag. Liegt die abgerechnete Punktzahl über dem RLV, werden die übersteigenden Leistungen mit einem deutlich reduzierten Punktwert vergütet oder gar nicht honoriert. Ein regelmäßiger Vergleich über mehrere Quartale zeigt Trends und Abrechnungspotenziale. Statistisch liegen rund 15 bis 20 Prozent der Praxen dauerhaft unter ihrem RLV, ohne es zu wissen.

Abgrenzung

Der Quartalsbericht ist vom Honorarbescheid zu unterscheiden: Der Honorarbescheid ist der formelle Verwaltungsakt über die ausgezahlte Vergütung, gegen den Widerspruch eingelegt werden kann. Der Quartalsbericht ist die informative Detailauswertung dazu. Auch der KV-interne Vergleich mit der Fachgruppe (Benchmark) ist ein eigenes Dokument, das häufig zusammen mit dem Quartalsbericht zugestellt wird.

Beispiel

Ein Kinderarzt stellt beim Vergleich seiner Quartalsberichte fest, dass sein Leistungsbedarf seit zwei Quartalen das RLV um 18 Prozent übersteigt. Die übersteigenden Leistungen werden nur zu 60 Prozent des Regelwertes vergütet. Durch Analyse der abgerechneten Ziffern erkennt er, dass eine Ziffernanpassung sein Budget besser ausschöpfen würde.

Ärzteversichert empfiehlt, den Quartalsbericht nicht nur als Abrechnung, sondern als Planungsgrundlage für Einnahmeprognosen und Absicherungsbedarfe zu nutzen.

Quellen

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