Das qualifizierte Zielvolumen (QZV) ist ein Budgetierungselement im Vergütungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung. Es gilt für bestimmte Leistungsbereiche, die aufgrund ihrer besonderen fachlichen Anforderungen nicht dem allgemeinen Regelleistungsvolumen (RLV) zugeordnet werden. Das QZV wird arztindividuell oder arztgruppenspezifisch durch den Honorarverteilungsmaßstab (HVM) der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung festgelegt.

Bedeutung für Ärzte

Für Vertragsärzte mit einem spezialisierten Leistungsspektrum, etwa in der Nuklearmedizin, Dialyse oder psychosomatischen Medizin, ist das QZV ein zentrales Vergütungselement. Leistungen innerhalb des QZV werden mit dem vollen Punktwert vergütet, während Leistungen oberhalb des Volumens einer Abstaffelung unterliegen können. Die genaue Berechnung des QZV unterscheidet sich je nach KV und Fachgruppe, weshalb ein regelmäßiger Blick in den Quartalsbericht unerlässlich ist.

Praxishinweise

Ärzte sollten prüfen, welche Leistungen in ihrem QZV-Bereich zusammengefasst sind und ob die Zuweisung korrekt erfolgt ist. Bei unplausiblen Zuweisungen empfiehlt sich eine Rückfrage bei der zuständigen KV. Für Beratung zu Praxisabsicherung und Einkommenssicherung im Fall von Budgetkürzungen steht Ärzteversichert zur Verfügung.

Weiterführende Informationen bietet die Blog-Übersicht.

Quellen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →