Rechengrößen der Sozialversicherung sind gesetzlich festgelegte Bemessungsgrundlagen, die jährlich durch die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung aktualisiert werden. Zu den wichtigsten Rechengrößen zählen die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung sowie die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) in der GKV. Diese Werte bestimmen, wie hoch SV-Beiträge maximal ausfallen und ab wann eine private Krankenversicherung möglich ist.
Bedeutung für Ärzte
Für angestellte Ärzte ist die Versicherungspflichtgrenze entscheidend: Liegt das Bruttojahreseinkommen dauerhaft darüber, kann der Wechsel in die PKV gewählt werden. Für niedergelassene Ärzte spielen die Rechengrößen bei der Berechnung freiwilliger GKV-Beiträge sowie bei Anstellungsverhältnissen in der Praxis eine Rolle. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung begrenzt außerdem die Höhe der gesetzlichen Rentenansprüche.
Praxishinweise
Ärzte sollten die jährlich aktualisierten Rechengrößen kennen und bei Gehaltsverhandlungen sowie beim Versicherungswechsel berücksichtigen. Besonders beim Einstieg in die Niederlassung lohnt ein Vergleich von GKV und PKV. Ärzteversichert unterstützt bei der Analyse und Auswahl der optimalen Krankenversicherung.
Weiterführende Informationen bietet die Blog-Übersicht.
Quellen
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Rechengrößen
- Deutsche Rentenversicherung: Rechengrößen der Rentenversicherung
- GKV-Spitzenverband: Beitragsbemessungsgrenzen
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