Der Rechnungszins, auch Garantiezins oder technischer Zinssatz genannt, ist der kalkulatorische Zinssatz, den Versicherungsunternehmen und Versorgungswerke bei der Berechnung ihrer langfristigen Verpflichtungen und Prämien zugrunde legen. Er gibt an, mit welcher Verzinsung der Sparanteil von Versicherungspolicen oder Versorgungskapitalien mindestens eingeplant wird. Der Rechnungszins wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt und hat sich in den vergangenen Jahrzehnten aufgrund des Niedrigzinsumfelds deutlich reduziert.
Bedeutung für Ärzte
Für Ärzte ist der Rechnungszins in mehreren Kontexten relevant. In der privaten Krankenversicherung beeinflusst er die Höhe der Altersrückstellungen und damit die Beitragsentwicklung im Alter. In berufsständischen Versorgungswerken bestimmt der Rechnungszins, wie hoch die garantierten Rentenleistungen ausfallen. Sinkt der Rechnungszins, müssen Versorgungswerke höhere Rückstellungen bilden, was zu Leistungskürzungen oder höheren Beiträgen führen kann.
Praxishinweise
Ärzte sollten beim Abschluss von Rentenversicherungen und beim Vergleich von Versorgungswerksleistungen den jeweils zugrunde liegenden Rechnungszins beachten. Ein niedriger Rechnungszins bedeutet höhere Sicherheit für die Kalkulation, aber tendenziell niedrigere Renditeerwartungen. Ärzteversichert berät zu PKV-Beitragsentwicklung und Altersvorsorgeplanung für Ärzte.
Weiterführende Informationen bietet die Blog-Übersicht.
Quellen
- BaFin: Höchstrechnungszins und Versicherungen
- PKV-Verband: Beitragsentwicklung und Alterungsrückstellungen
- Deutsche Aktuarvereinigung: Rechnungsgrundlagen
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