Rechtsschutz-Rückdeckung bezeichnet die Rückversicherungsvereinbarung, bei der ein Rechtsschutzversicherer einen Teil des übernommenen Risikos an einen Rückversicherer weitergibt, um sein eigenes Risikopotenzial zu begrenzen und die finanzielle Stabilität bei einem unerwartet hohen Schadenverlauf sicherzustellen. Sie ist ein Instrument des versicherungstechnischen Risikomanagements.
Bedeutung für Ärzte
Aus Sicht des versicherten Arztes ist die Rechtsschutz-Rückdeckung zunächst ein Thema, das sich im Hintergrund abspielt. Relevant wird sie jedoch mittelbar: Ein Rechtsschutzversicherer mit stabiler Rückdeckung ist finanziell belastbarer und kann auch bei einer Häufung kostenintensiver Verfahren zuverlässig leisten. Für Ärzte in haftungsintensiven Fachgebieten, bei denen einzelne Verfahren Anwaltskosten von 50.000 Euro und mehr erzeugen können, ist die finanzielle Solidität des Versicherers ein relevantes Auswahlkriterium.
Abgrenzung
Die Rechtsschutz-Rückdeckung ist nicht zu verwechseln mit der Rückdeckungsversicherung im betrieblichen Bereich (z. B. zur Absicherung von Pensionszusagen), die eine gänzlich andere Funktion hat. Auch die allgemeine Rückversicherung von Haftpflichtversicherern folgt anderen Strukturen. Die Rechtsschutz-Rückdeckung bezieht sich ausschließlich auf die Absicherung des Rechtsschutzversicherers im Verhältnis zu seinem Rückversicherer.
Beispiel
Ein Rechtsschutzversicherer betreut zahlreiche Arztpraxen in einer Region mit überdurchschnittlich vielen Arzthaftungsverfahren. Die gehäuften Schadensfälle führen zu einem Schadenverlauf weit über der erwarteten Quote. Dank einer Rückdeckungsvereinbarung mit einem internationalen Rückversicherer bleibt die Beitragsstabilität für die versicherten Ärzte trotzdem gewahrt.
Das Team von Ärzteversichert legt bei der Empfehlung von Rechtsschutzversicherungen für Ärzte Wert auf die Bonität und Leistungsgeschichte des Anbieters.
Quellen
- BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Gesetze im Internet – VVG
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