Die Rechtsschutzversicherung ist eine Versicherung, die den Versicherungsnehmer im Fall eines Rechtsstreits von den anfallenden Kosten für Rechtsanwälte, Gerichte, Gutachter und gegebenenfalls die Gegenseite befreit, sofern eine berechtigte Interessenwahrnehmung vorliegt. Sie basiert auf den Regelungen des VVG und den jeweiligen Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB).

Bedeutung für Ärzte

Ärzte sind in besonderem Maß von rechtlichen Auseinandersetzungen betroffen: Patientenklagen wegen Behandlungsfehlern, arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit Praxismitarbeitern, Auseinandersetzungen mit der KV oder Berufsrechtsklagen sind keine Seltenheit. Ein spezialisierter Berufsrechtsschutz für Ärzte deckt diese Bereiche ab. Anwaltskosten in einem erstinstanzlichen Arzthaftungsverfahren betragen häufig 8.000 bis 20.000 Euro; ohne Versicherung trägt dies der Arzt unabhängig vom Ausgang des Verfahrens selbst. Auf eine ausreichende Deckungssumme von mindestens 300.000 Euro ist zu achten.

Abgrenzung

Die Rechtsschutzversicherung ist klar von der Berufshaftpflichtversicherung zu unterscheiden: Die Berufshaftpflicht deckt Schadensersatzansprüche durch Behandlungsfehler, also die Passivseite. Die Rechtsschutzversicherung deckt die Kosten der rechtlichen Auseinandersetzung selbst, also die Aktivseite (eigene Klage) und die Verteidigungskosten in passiven Verfahren. Beide Versicherungen ergänzen sich und ersetzen einander nicht.

Beispiel

Eine Patientin erhebt Klage gegen eine Gynäkologin wegen eines angeblichen Behandlungsfehlers und verlangt 35.000 Euro Schadensersatz. Die Gynäkologin benötigt einen spezialisierten Anwalt; die Gesamtkosten beider Instanzen belaufen sich auf 22.000 Euro. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt sämtliche Verfahrenskosten auf Seite der Ärztin.

Ärzteversichert vergleicht Rechtsschutzangebote für Ärzte und hilft bei der Auswahl eines Tarifs, der Berufs-, Straf- und Privatrechtsschutz sinnvoll kombiniert.

Quellen

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