Die Regelaltersrente ist die reguläre Form der Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung, DRV). Sie wird ohne Abschläge gewährt, sobald das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht ist, das schrittweise auf 67 Jahre angehoben wurde. Voraussetzung ist die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von mindestens fünf Jahren mit Beitragszeiten in der DRV.
Bedeutung für Ärzte
Für niedergelassene Ärzte spielt die Regelaltersrente der DRV in der Regel eine untergeordnete Rolle, da sie kraft Gesetzes Mitglied des berufsständischen Versorgungswerks ihrer Ärztekammer sind und von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit werden können. Wer jedoch als angestellter Arzt tätig war und in die DRV eingezahlt hat, erwirbt auch dort Rentenanwartschaften. Eine genaue Analyse lohnt sich insbesondere beim Wechsel von angestellt zu selbstständig.
Praxishinweise
Ärzte sollten regelmäßig ihre Renteninformation der DRV prüfen und die Höhe der dort aufgebauten Ansprüche kennen. Diese können im Rentenalter eine sinnvolle Ergänzung zur Versorgungswerksrente sein. Für eine umfassende Altersvorsorgeplanung steht Ärzteversichert als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.
Weiterführende Informationen bietet die Blog-Übersicht.
Quellen
- Deutsche Rentenversicherung: Regelaltersrente
- Gesetze im Internet: § 35 SGB VI Regelaltersrente
- Bundesärztekammer: Versorgungswerke
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