Das Regelleistungsvolumen (RLV) ist ein arztindividuelles Honorarbudget, das von der Kassenärztlichen Vereinigung je Quartal zugeteilt wird und die Gesamtpunktzahl für die allgemeinen arztgruppenspezifischen Leistungen des Arztes begrenzt. Leistungen innerhalb des RLV werden mit dem vollen Punktwert vergütet; darüber hinausgehende Leistungen werden mit einem erheblich reduzierten abgestaffelten Punktwert honoriert.

Bedeutung für Ärzte

Das RLV bestimmt maßgeblich die kassenärztlichen Einnahmen eines niedergelassenen Arztes. Es berechnet sich aus der Fallzahl des Vorjahresquartals, multipliziert mit einem fachgruppenspezifischen Fallwert. Da die Fallzahl das Budget direkt beeinflusst, lohnt sich eine genaue Beobachtung der eigenen Fallzahlentwicklung. Übersteigt ein Arzt regelmäßig sein RLV, erzielt er für diese Mehrleistungen nur 30 bis 60 Prozent des regulären Punktwerts. Das macht eine gezielte Praxissteuerung unerlässlich.

Abgrenzung

Das RLV gilt nur für die allgemeinen Leistungen einer Fachgruppe; spezielle qualifikationsgebundene Leistungen werden über das QZV (Qualifikationsgebundenes Zusatzvolumen) separat gedeckelt. Nicht budgetierte Leistungen außerhalb von RLV und QZV, sogenannte freie Leistungen, werden nach Gesamtvergütungsausschöpfung quotiert vergütet. Das RLV ist kein festes Einkommenslimit, sondern eine Steuerungsgröße im Abrechnungssystem.

Beispiel

Ein Allgemeinmediziner hat ein quartalsweises RLV von 32.000 Euro basierend auf 820 Fällen à 39 Euro Fallwert. Im dritten Quartal steigt seine Fallzahl durch Grippewelle auf 1.050 Fälle. Die 230 Fälle über dem RLV werden nur mit 40 Prozent des regulären Punktwerts vergütet, was rund 3.500 Euro Minderhonorar im Vergleich zur Vollvergütung bedeutet.

Ärzteversichert hilft Ärzten dabei, ihre Einnahmeplanung realistisch auf Basis von RLV-Strukturen aufzubauen und entsprechende Absicherungsbedarfe zu identifizieren.

Quellen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →