Das Regelleistungsvolumen (RLV) ist ein praxisindividuelles Honorarbudget im System der vertragsärztlichen Abrechnung. Es legt fest, wie viele EBM-Punkte ein Arzt pro Quartal zum vollen Punktwert vergütet bekommt. Leistungen oberhalb dieses Volumens werden zu einem reduzierten Abstaffelungspunktwert bezahlt. Das RLV wird von der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung auf Basis der Fallzahl und des arztgruppenspezifischen Fallwerts berechnet.

Bedeutung für Ärzte

Das RLV ist für Vertragsärzte eines der wichtigsten Steuerungsinstrumente im Praxisalltag. Wer sein RLV regelmäßig ausschöpft, erhält die volle Vergütung. Wer es erheblich überschreitet, erhält für den überschießenden Anteil deutlich weniger pro Punkt. Praxen mit hoher Fallzahl und intensiver Patientenversorgung sind daher besonders auf eine genaue Budgetplanung angewiesen. Das RLV wird quartalsweise neu berechnet und im Quartalsbericht der KV ausgewiesen.

Praxishinweise

Praxisinhaber sollten ihr RLV kennen, die Entwicklung der Fallzahlen beobachten und ggf. Anpassungen der Leistungsstruktur vornehmen. Widersprüche gegen fehlerhafte RLV-Festsetzungen sind möglich. Für Beratung zu Praxisfinanzen und Honorarplanung steht Ärzteversichert als Ansprechpartner zur Verfügung.

Weiterführende Informationen bietet die Blog-Übersicht.

Quellen

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