Die Regelspanne in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beschreibt den Bereich zulässiger Steigerungsfaktoren, innerhalb dessen eine Leistung ohne gesonderte schriftliche Begründung abgerechnet werden darf. Für ärztliche Leistungen liegt die Regelspanne zwischen dem 1,0-fachen und dem 2,3-fachen des Gebührensatzes. Bei technischen Leistungen beträgt der Rahmen 1,0-fach bis 1,8-fach, bei Laborleistungen 1,0-fach bis 1,15-fach.

Bedeutung für Ärzte

Für die privatärztliche Abrechnung ist die Regelspanne zentral: Wählt ein Arzt einen Faktor innerhalb der Regelspanne, bedarf es keiner Begründung auf der Rechnung. Wird ein Faktor über der Regelspanne angesetzt, zum Beispiel der 3,5-fache Satz, muss dies schriftlich und für den Patienten verständlich begründet werden. Eine unzureichende Begründung kann zur Kürzung der Rechnung durch die PKV oder zur Rückforderung führen. Die GOÄ-Reform wird voraussichtlich die Steigerungssystematik überarbeiten.

Praxishinweise

Ärzte sollten Steigerungen oberhalb der Regelspanne sorgfältig und individuell begründen und dabei Besonderheiten des Patienten, der Erkrankung oder des Behandlungsverlaufs hervorheben. Pauschale Begründungen werden von PKV-Gutachtern oft abgelehnt. Ärzteversichert informiert zu Abrechnungsrisiken und passenden Absicherungslösungen für Privatärzte.

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Quellen

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