Die Regelversorgung beim Zahnersatz bezeichnet diejenige Versorgungsform, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) für einen bestimmten Zahnbefund als zweckmäßig und ausreichend festgelegt hat. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gewährt für diese Standardversorgung einen prozentualen Festzuschuss, der sich am durchschnittlichen Laborpreis orientiert. Versicherte, die eine höherwertige Versorgung wünschen, zahlen die Mehrkosten privat.

Bedeutung für Ärzte

Für Zahnärzte ist die Regelversorgung das Grundgerüst der Heil- und Kostenplanerstellung (HKP). Auf Basis des Befundes muss im HKP zunächst die Regelversorgung ausgewiesen werden, auch wenn der Patient eine andersartige oder gleichartige Versorgung bevorzugt. Die Abrechnung der Regelversorgung erfolgt über den BEMA, darüber hinausgehende Leistungen über die GOZ. Fehler im HKP können zu Rückforderungen der Krankenkasse führen.

Praxishinweise

Zahnärzte sollten Patienten vor der Behandlung klar über Regelversorgung, andersartige und gleichartige Versorgung aufklären und die Kostenabschätzung im HKP sorgfältig dokumentieren. Haftungsrisiken aus falscher Beratung oder fehlerhaften HKPs können durch eine Berufshaftpflichtversicherung abgesichert werden. Beratung hierzu bietet Ärzteversichert.

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Quellen

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