Ein Verordnungsregress ist die Rückforderung von Verordnungskosten durch die Kassenärztliche Vereinigung oder die Krankenkassen gegenüber einem niedergelassenen Arzt, wenn dessen Verordnungsverhalten im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsprüfung als unwirtschaftlich eingestuft wurde. Der Arzt muss die beanstandeten Kosten aus eigener Tasche erstatten.

Bedeutung für Ärzte

Verordnungsregresse können zu erheblichen finanziellen Belastungen führen: Regressforderungen von 20.000 bis über 100.000 Euro sind dokumentiert, wenn über mehrere Quartale unwirtschaftlich verordnet wurde. Besonders gefährdet sind Ärzte, die häufig teure Medikamente verordnen, ohne die Richtgrößen der KV einzuhalten, oder die ohne medizinische Begründung Markenpräparate statt Generika verschreiben. Ein strukturiertes Verordnungsmanagement und regelmäßige Kontrolle der eigenen Richtgrößenüberschreitung schützen vor Regress.

Abgrenzung

Der Verordnungsregress ist vom Honorarregress zu unterscheiden, bei dem nicht die Verordnungskosten, sondern abgerechnete Behandlungsleistungen beanstandet werden. Auch der Beratungsregress (bei erstmaliger Überschreitung, ohne finanzielle Auswirkung) und der schärfere Richtgrößenregress sind begrifflich zu trennen. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung ist das übergeordnete Verfahren, der Regress die mögliche Konsequenz.

Beispiel

Ein Hausarzt überschreitet in drei aufeinanderfolgenden Quartalen den Richtgrößenwert für Arzneimittelverordnungen um durchschnittlich 35 Prozent. Nach Wirtschaftlichkeitsprüfung durch den Prüfungsausschuss wird ein Regress von 28.000 Euro festgesetzt. Durch einen Widerspruch und Nachweis besonderer Patientenstruktur (viele chronisch Kranke) gelingt es, den Regress auf 9.000 Euro zu reduzieren.

Ärzteversichert informiert Ärzte über die Schnittstellen zwischen Wirtschaftlichkeitsprüfung und Berufshaftpflicht sowie über die Möglichkeiten einer Rechtsschutzversicherung bei Regressverfahren.

Quellen

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