Der Verordnungsregress ist eine Rückforderung, die eine Krankenkasse gegenüber einem Vertragsarzt geltend macht, wenn dieser Arzneimittel, Heilmittel oder Hilfsmittel in einem Umfang verordnet hat, der als nicht wirtschaftlich eingestuft wird. Grundlage ist § 106 SGB V. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung durch die Prüfungsstellen der KV vergleicht die Verordnungskosten eines Arztes mit dem arztgruppenspezifischen Durchschnitt.

Bedeutung für Ärzte

Für Vertragsärzte stellt der Verordnungsregress ein ernstes wirtschaftliches Risiko dar. Wer mit seinen Verordnungskosten signifikant über dem Fachgruppendurchschnitt liegt, ohne dies durch Praxisbesonderheiten begründen zu können, riskiert Rückforderungen in fünf- bis sechsstelliger Höhe. Besonders betroffen sind Praxen mit chronisch kranken oder multimorbiden Patienten. Eine sorgfältige Dokumentation der Praxisbesonderheiten ist entscheidend für die Verteidigung im Prüfverfahren.

Praxishinweise

Ärzte sollten ihre Verordnungskosten quartalsweise mit den KV-Auswertungen abgleichen und Praxisbesonderheiten frühzeitig dokumentieren. Im Falle einer Prüfankündigung ist anwaltliche Beratung ratsam. Eine Regressrisikoschutzversicherung kann die finanziellen Folgen abfedern. Ärzteversichert informiert über Absicherungsmöglichkeiten gegen Regressrisiken.

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Quellen

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