Das Regressrisiko bei Verordnungen ist das wirtschaftliche Risiko, das ein Vertragsarzt eingeht, wenn er Arzneimittel, Heilmittel oder Hilfsmittel verordnet, die im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung als unwirtschaftlich eingestuft werden. Es entsteht insbesondere, wenn die Verordnungskosten des Arztes den arztgruppenspezifischen Durchschnitt ohne ausreichende Begründung deutlich übersteigen (§ 106 SGB V).
Bedeutung für Ärzte
Vertragsärzte tragen persönlich das Regressrisiko, da Rückforderungen aus der Wirtschaftlichkeitsprüfung unmittelbar aus dem Privatvermögen des Arztes zu begleichen sind. Besonders hoch ist das Risiko bei der Verordnung teurer Biologika, Spezialpräparate oder umfangreicher Heilmittel. Praxisbesonderheiten, etwa ein überdurchschnittlich hoher Anteil chronisch kranker Patienten, können das Regressrisiko mindern, müssen aber sorgfältig dokumentiert werden.
Praxishinweise
Ärzte sollten Richtgrößenbudgets im Blick behalten, Verordnungsalternativen kennen und Praxisbesonderheiten im Patientenstamm systematisch erfassen. Im Prüffall hilft eine professionelle Beratung durch einen auf Vertragsarztrecht spezialisierten Anwalt. Für die finanzielle Absicherung gegen Regressforderungen informiert Ärzteversichert über Schutzlösungen.
Weiterführende Informationen bietet die Blog-Übersicht.
Quellen
- KBV: Wirtschaftlichkeitsprüfung Verordnungen
- Gesetze im Internet: § 106b SGB V
- Deutsches Ärzteblatt: Regress vermeiden
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