Ein Regressverzicht ist eine vertragliche Vereinbarung, bei der der Versicherer auf sein gesetzliches Recht verzichtet, nach einer Schadensregulierung Rückgriff auf Dritte oder den Verursacher zu nehmen. Im Versicherungsrecht ist der Regressverzicht besonders im Bereich der Haftpflicht- und Sachversicherungen relevant. Er schützt typischerweise Mitarbeiter, Familienmitglieder oder Unterauftragnehmer davor, dass der Versicherer gegen sie vorgeht, nachdem er dem Versicherungsnehmer einen Schaden ersetzt hat.
Bedeutung für Ärzte
Für Arztpraxen ist der Regressverzicht in der Gebäude- und Inventarversicherung sowie in der Betriebshaftpflicht wichtig. Wenn ein Mitarbeiter durch grob fahrlässiges Handeln einen Praxisschaden verursacht, könnte der Versicherer ohne Regressverzicht den regulierten Schaden vom Mitarbeiter zurückfordern. Eine entsprechende Klausel in der Versicherungspolice schützt das Praxisteam vor solchen Nachforderungen und fördert das Betriebsklima.
Praxishinweise
Praxisinhaber sollten beim Abschluss von Gebäude- und Betriebsversicherungen auf eine Regressverzichtsklausel zugunsten von Mitarbeitern und Familienangehörigen achten. Diese ist oft als optionale Klausel erhältlich. Ärzteversichert prüft bestehende Policen auf solche Schutzklauseln und empfiehlt geeignete Versicherungslösungen.
Weiterführende Informationen bietet die Blog-Übersicht.
Quellen
- GDV: Haftpflichtversicherung Grundlagen
- Stiftung Warentest: Betriebshaftpflicht im Test
- Gesetze im Internet: § 86 VVG Übergang von Ersatzansprüchen
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