Die Regulierungspraxis in der Berufsunfähigkeitsversicherung bezeichnet die Gesamtheit der Verfahren und Prüfroutinen, die ein BU-Versicherer nach Eingang eines Leistungsantrags durchführt, um das Vorliegen der vereinbarten Leistungsvoraussetzungen zu prüfen und über die Rentenzahlung zu entscheiden. Sie umfasst Antragsformulare, ärztliche Atteste, Begutachtungen und interne Prüfprozesse.
Bedeutung für Ärzte
Der Leistungsfall ist der Ernstfall jeder BU-Versicherung. Ärzte sind als Versicherungsnehmer besonders betroffen: Berufsunfähigkeit für Ärzte definiert sich eng über die Ausübung der konkreten ärztlichen Tätigkeit. Viele Versicherer versuchen, Leistungen durch Verweis auf eine andere zumutbare Tätigkeit zu verweigern. Eine gute Regulierungspraxis zeichnet sich durch klare Fristen, transparente Kommunikation und kulante Beweislastanforderungen aus. Laut Verbraucherstudien werden rund 20 bis 30 Prozent aller erstmaliger BU-Anträge zunächst abgelehnt; nach Widerspruch oder Klage werden viele Fälle doch noch anerkannt.
Abgrenzung
Die Regulierungspraxis ist nicht mit den Versicherungsbedingungen selbst zu verwechseln: Die Bedingungen legen fest, was als Berufsunfähigkeit gilt, während die Regulierungspraxis beschreibt, wie der Versicherer diese Bedingungen im Einzelfall prüft und auslegt. Auch die gerichtliche Durchsetzung von Leistungsansprüchen (BU-Prozess) ist ein eigenständiger Schritt, der auf die Regulierungspraxis folgen kann.
Beispiel
Ein Orthopäde entwickelt eine schwere Arthrose und kann keine Operationen mehr durchführen. Er stellt einen BU-Leistungsantrag. Der Versicherer schickt ihn zu einem unabhängigen Gutachter, befragt seinen Hausarzt und prüft drei Monate lang. Am Ende erkennt er 55 Prozent Berufsunfähigkeit an und beginnt mit der Rentenzahlung. Ohne klares Verfahrensmanagement hätte die Prüfung deutlich länger gedauert.
Ärzteversichert begleitet Ärzte nicht nur beim Abschluss einer BU-Versicherung, sondern informiert auch darüber, worauf im Leistungsfall zu achten ist.
Quellen
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- Gesetze im Internet – VVG
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