Ein Reha-Antrag ist der formelle Antrag auf Gewährung einer Rehabilitationsmaßnahme durch einen Sozialversicherungsträger. Zuständig ist in der Regel entweder die Deutsche Rentenversicherung (DRV) für medizinische und berufliche Rehabilitation zur Erhaltung der Erwerbsfähigkeit oder die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für medizinische Rehabilitation. Der Antrag kann formlos oder auf einem Vordruck gestellt werden und wird durch ärztliche Atteste und Befundberichte unterstützt.

Bedeutung für Ärzte

Für Ärzte ist das Thema Reha-Antrag in zweifacher Hinsicht relevant: zum einen als verordnende Ärzte, die Patienten bei der Antragstellung beraten und Befundberichte erstellen, zum anderen als mögliche Antragsteller selbst, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen ihre volle Arbeitsfähigkeit nicht aufrechterhalten können. Bei der DRV gilt das Prinzip "Reha vor Rente", was bedeutet, dass Rehabilitationsmaßnahmen vorrangig geprüft werden, bevor eine Erwerbsminderungsrente bewilligt wird.

Praxishinweise

Ärzte sollten bei der Antragstellung auf vollständige Befundberichte achten und die voraussichtliche Rehabilitationsfähigkeit klar benennen. Im eigenen Fall empfiehlt es sich, frühzeitig Kontakt mit dem Versorgungswerk und der DRV aufzunehmen. Für Fragen zur Absicherung bei längerem Ausfall informiert Ärzteversichert über Berufsunfähigkeits- und Krankentagegeldversicherungen.

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Quellen

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