Reha-Klinik (Versicherung) bezeichnet die Gesamtheit der versicherungsrechtlichen Absicherungsbedarfe, die für den Betrieb einer stationären oder ambulanten Rehabilitationsklinik sowie für die dort tätigen Ärzte und Therapeuten relevant sind. Sie umfasst Betriebshaftpflicht, Berufshaftpflicht der beteiligten Ärzte, Gebäude- und Inventarversicherung sowie Betriebsunterbrechungsschutz.

Bedeutung für Ärzte

In einer Reha-Klinik tätige Ärzte können entweder als Angestellte über die Klinikkollektivversicherung oder als leitende Ärzte mit Liquidationsrecht über eine eigene Berufshaftpflichtpolice abgesichert sein. Wichtig ist die genaue Prüfung, ob die Klinikkollektivpolice alle durchgeführten Leistungen (einschließlich Wahlleistungen und Privatpatientenbehandlung) abdeckt. Angestellte Chefärzte in Reha-Kliniken mit eigenem Liquidationsrecht benötigen häufig eine eigene ergänzende Berufshaftpflicht. Die Deckungssummen sollten für das jeweilige Fachgebiet ausreichend dimensioniert sein.

Abgrenzung

Die Reha-Klinikversicherung ist von der Akutklinikversicherung zu unterscheiden: Reha-Kliniken haben ein anderes Risikoprofil (weniger chirurgische Eingriffe, mehr therapeutische Maßnahmen), was sich auf die Prämienstruktur auswirkt. Auch die private Rehabilitationsversicherung des Patienten (zur Erstattung der Reha-Kosten) ist ein davon getrenntes Produkt auf Patientenseite.

Beispiel

Ein Facharzt für physikalische und rehabilitative Medizin übernimmt die Leitung einer orthopädischen Reha-Klinik und erhält das Recht zur Privatliquidation. Er stellt fest, dass die Klinikpolice nur GKV-Patienten abdeckt. Für seine Privatpatienten schließt er eine ergänzende Berufshaftpflichtpolice ab, die seine Liquidationsleistungen gezielt absichert.

Ärzteversichert analysiert für Ärzte in Reha-Einrichtungen, ob bestehende Klinikpolicen ausreichend sind oder eine eigene Berufshaftpflicht erforderlich ist.

Quellen

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