Eine Rentenanwartschaft ist ein noch nicht fälliger Anspruch auf eine zukünftige Rentenleistung, der durch die Zahlung von Beiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung oder in ein berufsständisches Versorgungswerk erworben wird. Sie entsteht mit jedem eingezahlten Beitrag und wächst über die Berufslaufbahn an. Erst mit dem Renteneintrittsdatum wird die Anwartschaft zu einem tatsächlichen Rentenanspruch.
Bedeutung für Ärzte
Für Ärzte bestehen Rentenanwartschaften typischerweise im berufsständischen Versorgungswerk ihrer zuständigen Ärztekammer. Wer zuvor als Angestellter in die DRV eingezahlt hat, besitzt dort zusätzliche Anwartschaften. Im Falle einer Scheidung unterliegen Rentenanwartschaften dem Versorgungsausgleich, bei dem die während der Ehe erworbenen Ansprüche zwischen den Ehepartnern aufgeteilt werden. Dies kann zu einer erheblichen Kürzung der künftigen Rente führen.
Praxishinweise
Ärzte sollten ihre Rentenanwartschaften regelmäßig durch Kontoauszüge des Versorgungswerks und der DRV überprüfen. Beim Versorgungsausgleich empfiehlt sich die Einschaltung eines auf Familienrecht spezialisierten Anwalts. Für ergänzende private Altersvorsorge steht Ärzteversichert beratend zur Verfügung.
Weiterführende Informationen bietet die Blog-Übersicht.
Quellen
- Deutsche Rentenversicherung: Rentenanwartschaft
- Bundesärztekammer: Versorgungswerke der Ärztekammern
- Gesetze im Internet: Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG)
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