Die Rentenformel der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland berechnet die monatliche Rente nach folgender Grundstruktur: Monatsrente = Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x Rentenartfaktor x aktueller Rentenwert. Entgeltpunkte werden durch die Einzahlung von Beiträgen in die Deutsche Rentenversicherung (DRV) erworben. Der aktuelle Rentenwert wird jährlich durch die Bundesregierung angepasst und beträgt derzeit rund 40 Euro pro Entgeltpunkt.

Bedeutung für Ärzte

Für Ärzte, die während ihrer Ausbildung oder als Assistenzarzt Pflichtbeiträge in die DRV eingezahlt haben oder freiwillig dort versichert sind, zeigt die Rentenformel, wie sich diese Beiträge in der Rente niederschlagen. Niedergelassene Ärzte, die vom berufsständischen Versorgungswerk befreit sind, erhalten die Rentenberechnung ihres Versorgungswerks nach einer ähnlichen Systematik. Ein Vergleich lohnt sich insbesondere beim Wechsel von angestellt zu niedergelassen.

Praxishinweise

Ärzte sollten ihre jährliche Renteninformation der DRV sorgfältig lesen und die darin ausgewiesenen Entgeltpunkte nachvollziehen. Bei Lücken in der Rentenbiografie können freiwillige Beiträge sinnvoll sein. Für eine umfassende Altersvorsorgeplanung berät Ärzteversichert zu sinnvollen Ergänzungen zu DRV und Versorgungswerk.

Weiterführende Informationen bietet die Blog-Übersicht.

Quellen

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