Die Rentengarantiezeit ist eine Klausel in privaten Rentenversicherungsverträgen, die sicherstellt, dass die vereinbarte Rente für einen bestimmten Mindestzeitraum ausgezahlt wird, auch wenn der Versicherte vor Ablauf dieser Frist stirbt. Verstirbt der Versicherte innerhalb der Garantiezeit, werden die verbleibenden Rentenzahlungen an die bezugsberechtigten Hinterbliebenen ausgezahlt.
Bedeutung für Ärzte
Ärzte investieren oft erhebliche Beträge in private Rentenversicherungen als Teil ihrer Altersvorsorgestrategie. Ohne Rentengarantiezeit besteht das Risiko, dass das angesparte Kapital bei frühem Versterben vollständig an den Versicherer fällt, ohne dass Hinterbliebene davon profitieren. Eine Garantiezeit von 10 bis 20 Jahren schützt vor diesem Szenario. Der Preis: Eine Rentengarantiezeit reduziert die laufende Rentenhöhe geringfügig, da das versicherungstechnische Risiko für den Versicherer steigt. Bei einem Arzt mit Ehepartner und Kindern kann die Rentengarantiezeit die sinnvolle Alternative zum Todesfallschutz sein.
Abgrenzung
Die Rentengarantiezeit ist nicht mit der Hinterbliebenenrente zu verwechseln, die eine laufende Rentenzahlung an den Ehepartner nach dem Tod des Versicherten darstellt. Auch der Rückkaufswert ist ein anderer Begriff: Er bezeichnet den Auszahlungsbetrag bei vorzeitiger Kündigung des Vertrags, nicht die Hinterbliebenenleistung. Die Rentengarantiezeit sichert ausschließlich die Weiterzahlung der Rente innerhalb des vereinbarten Garantiezeitraums.
Beispiel
Ein Arzt tritt mit 67 Jahren in Rente und bezieht 2.400 Euro monatlich aus einer privaten Rentenversicherung mit 15-jähriger Rentengarantiezeit. Er verstirbt nach drei Jahren. Seine Ehefrau erhält die monatliche Rente für die verbleibenden zwölf Jahre der Garantiezeit weiterausgezahlt, insgesamt rund 345.600 Euro.
Ärzteversichert berät Ärzte bei der Auswahl privater Rentenversicherungen und hilft dabei, die optimale Kombination aus Rentengarantiezeit, Hinterbliebenenrente und Rentenhöhe zu finden.
Quellen
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Deutsche Rentenversicherung
- BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
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