Die Rentengarantiezeit ist ein Vertragselement privater Rentenversicherungen und Versorgungswerksregelungen. Sie legt fest, dass die versicherte Rente auch dann für einen bestimmten Mindestzeitraum ausgezahlt wird, wenn der Rentenempfänger vor Ablauf dieser Frist verstirbt. In diesem Fall erhalten die bezugsberechtigten Hinterbliebenen die Rente für den verbleibenden Garantiezeitraum. Typische Rentengarantiezeiten betragen fünf, zehn oder zwölf Jahre.

Bedeutung für Ärzte

Für Ärzte, die in ein berufsständisches Versorgungswerk eingezahlt haben oder eine private Rentenversicherung besitzen, ist die Rentengarantiezeit ein wichtiger Faktor bei der Nachlassplanung. Ohne Garantiezeit verfällt das angesparte Kapital im Todesfall des Rentenempfängers vollständig an die Versicherungsgemeinschaft. Eine Rentengarantiezeit stellt sicher, dass zumindest ein Teil des eingezahlten Kapitals an die Familie weitergegeben wird.

Praxishinweise

Ärzte sollten die Regelungen zur Rentengarantiezeit in ihren Versorgungswerkstatuten und privaten Rentenpolicen kennen und bei Bedarf eine Verlängerung der Garantiezeit in Betracht ziehen. Dabei ist abzuwägen, dass eine längere Garantiezeit meist eine etwas niedrigere laufende Rente bedeutet. Ärzteversichert hilft bei der Analyse und Optimierung privater Altersvorsorgelösungen.

Weiterführende Informationen bietet die Blog-Übersicht.

Quellen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →