Die Rentenlücke beschreibt die Differenz zwischen dem letzten Nettoeinkommen aus der Berufstätigkeit und den im Ruhestand tatsächlich verfügbaren Renteneinkünften. Diese Lücke entsteht, weil Renten aus gesetzlicher Rentenversicherung oder berufsständischem Versorgungswerk typischerweise deutlich unter dem vorherigen Einkommensniveau liegen. Die Rentenlücke ist umso größer, je höher das bisherige Einkommen war.

Bedeutung für Ärzte

Für Ärzte ist die Rentenlücke in der Regel besonders ausgeprägt. Das Einkommen niedergelassener Ärzte liegt deutlich über dem Durchschnitt, während die Versorgungswerksrente begrenzt ist. Auch angestellte Ärzte in der Klinik profitieren durch die Begrenzung der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Beitragsbemessungsgrenze von einem weniger als proportionalen Rentenniveau. Private Altersvorsorge, etwa durch ETF-Sparpläne, Immobilien oder Lebensversicherungen, ist daher für Ärzte nahezu unerlässlich.

Praxishinweise

Ärzte sollten ihre individuelle Rentenlücke frühzeitig berechnen und einen Sparplan aufstellen, der diese Lücke schließt. Hierbei hilft ein Finanzberater, der auf Ärzte spezialisiert ist. Ärzteversichert unterstützt bei der Analyse der Altersvorsorgesituation und empfiehlt passende Lösungen.

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Quellen

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