Die Rentenlücke bezeichnet die Differenz zwischen dem monatlichen Nettoeinkommen, das eine Person im Ruhestand zur Aufrechterhaltung ihres Lebensstandards benötigt, und dem tatsächlichen monatlichen Renteneinkommen aus gesetzlicher Rente, Versorgungswerk, betrieblicher und privater Altersvorsorge. Sie ist der zu schließende Vorsorgebedarf.
Bedeutung für Ärzte
Ärzte weisen strukturell besonders hohe Rentenlücken auf: Ihr Einkommen liegt weit über dem Durchschnitt, was zu hohen Ansprüchen an den Lebensstandard im Alter führt. Gleichzeitig zahlen sie keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, sondern in das ärztliche Versorgungswerk, das im Vergleich zur GRV niedrigere Leistungen erbringt. Eine Studie des PKV-Verbands schätzt, dass Ärzte im Schnitt eine monatliche Rentenlücke von 2.000 bis 4.000 Euro aufweisen, wenn keine private Zusatzvorsorge betrieben wird. Zusätzliche Altersvorsorge über Versicherungen, ETF-Sparpläne oder Immobilien ist daher für Ärzte unverzichtbar.
Abgrenzung
Die Rentenlücke ist von der Einkommenslücke bei Berufsunfähigkeit zu unterscheiden, die kurzfristiger und existenziell bedrohlicher sein kann. Auch die Versorgungslücke im Todesfall (Hinterbliebenenschutz) ist ein eigenständiger Vorsorgebedarf, der neben der Rentenlücke besteht. Die Rentenlücke bezieht sich ausschließlich auf das Einkommensdefizit im Alter.
Beispiel
Ein niedergelassener Arzt mit einem Nettoeinkommen von 7.500 Euro monatlich erwartet im Alter ab 67 Jahren aus dem Versorgungswerk eine Rente von 2.800 Euro. Um seinen Lebensstandard zu halten, fehlen ihm 4.700 Euro netto monatlich. Dieser Betrag muss durch Kapitalanlage, private Rentenversicherung oder Praxisverkauf gedeckt werden.
Ärzteversichert hilft Ärzten, ihre individuelle Rentenlücke zu berechnen und eine maßgeschneiderte Strategie zur Lückenschließung zu entwickeln.
Quellen
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