Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) nach dem Sechsten Sozialgesetzbuch (SGB VI) ist das zentrale Alterssicherungssystem in Deutschland. Sie ist eine Pflichtversicherung für alle abhängig Beschäftigten und sichert Versicherte bei Alter, Erwerbsminderung sowie ihre Hinterbliebenen im Todesfall ab. Träger ist die Deutsche Rentenversicherung (DRV) mit ihren regionalen und bundesweiten Trägern.

Bedeutung für Ärzte

Für angestellte Ärzte besteht grundsätzlich die Pflichtmitgliedschaft in der DRV. Ärzte können sich jedoch nach § 6 SGB VI von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, wenn sie Pflichtmitglied in einem berufsständischen Versorgungswerk sind. Diese Befreiung muss beantragt werden und gilt für die jeweilige Beschäftigung. Niedergelassene Ärzte sind automatisch über ihr Versorgungswerk abgesichert und zahlen keine DRV-Beiträge.

Praxishinweise

Ärzte im Angestelltenverhältnis sollten frühzeitig prüfen, ob eine Befreiung von der DRV-Pflicht sinnvoll ist, und den Antrag rechtzeitig stellen. Eine unterlassene oder verspätete Antragstellung kann zu Doppelbeiträgen führen. Ärzteversichert berät zu Versorgungswerk und DRV und hilft bei der Optimierung der Altersvorsorge.

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Quellen

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