Die Rentenversicherungsnummer ist eine 12-stellige Kennzahl, die jedem Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung einmalig und lebenslang zugewiesen wird. Sie besteht aus dem Bereichsnummer des zuständigen Rentenversicherungsträgers, dem Geburtsdatum, dem Anfangsbuchstaben des Geburtsnamens sowie einer Seriennummer und einer Prüfziffer. Die Rentenversicherungsnummer ist auf dem Sozialversicherungsausweis aufgedruckt.

Bedeutung für Ärzte

Für Ärzte, die im Laufe ihrer Karriere sowohl als Angestellte als auch als Niedergelassene tätig waren, ist die Rentenversicherungsnummer wichtig, um alle erworbenen Rentenanwartschaften bei der DRV korrekt zuzuordnen. Sie wird bei Antragstellung auf Rente, bei freiwilligen Beiträgen und bei Nachweisen über Versicherungszeiten benötigt. Auch für Anträge auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist die Nummer erforderlich.

Praxishinweise

Ärzte sollten ihre Rentenversicherungsnummer sicher aufbewahren und bei Verlust des Sozialversicherungsausweises eine Ersatzkarte bei der DRV oder der Krankenkasse beantragen. Bei Fragen zur eigenen Versicherungsbiografie und Rentenanwartschaft berät Ärzteversichert umfassend zur Altersvorsorge für Ärzte.

Weiterführende Informationen bietet die Blog-Übersicht.

Quellen

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