Ein Reputationsschaden in der Arztpraxis entsteht, wenn das öffentliche Ansehen der Praxis oder des Arztes durch negative Ereignisse beeinträchtigt wird. Ursachen können negative Bewertungen im Internet, Medienberichte über Behandlungsfehler, berufsrechtliche Verfahren, Datenschutzverletzungen oder Vorwürfe im Zusammenhang mit Abrechnungsbetrug sein. Der Schaden äußert sich in rückläufigen Patientenzahlen, Vertrauensverlust und sinkenden Einnahmen.

Bedeutung für Ärzte

Für Ärzte ist die Reputation ein zentrales Kapital. In einer Zeit, in der Patienten Praxen vor der Terminbuchung online bewerten und vergleichen, kann ein einzelner Vorfall oder eine Häufung schlechter Bewertungen erhebliche wirtschaftliche Folgen haben. Auch ungerechtfertigte Vorwürfe oder rufschädigende Falschaussagen können teuer werden. Manche Versicherungen bieten mittlerweile Bausteine zum Schutz vor Reputationsschäden, etwa im Rahmen von Rechtsschutz- oder Cyberversicherungen.

Praxishinweise

Ärzte sollten ihr Online-Profil aktiv pflegen, auf Bewertungsportalen präsent sein und negative Bewertungen professionell und zeitnah kommentieren. Bei strafrechtlich relevanten Rufschädigungen kann eine Rechtsschutzversicherung die Verfolgung auf dem Rechtsweg finanzieren. Ärzteversichert informiert über Versicherungsbausteine zum Schutz der Praxisreputation.

Weiterführende Informationen bietet die Blog-Übersicht.

Quellen

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