Die Restschuldversicherung ist eine Absicherungsform, die bei Tod, Berufsunfähigkeit oder schwerer Krankheit des Kreditnehmers die noch ausstehende Darlehensschuld ganz oder teilweise tilgt, sodass Hinterbliebene oder der Arzt selbst nicht mit dem Kredit belastet bleiben. Sie wird häufig von Banken im Zusammenhang mit der Kreditvergabe angeboten.
Bedeutung für Ärzte
Bei einem Praxisdarlehen von 250.000 Euro und einer Laufzeit von zehn Jahren kann die Restschuldversicherung im Todesfall oder bei Berufsunfähigkeit die finanzielle Belastung für Familie oder Praxis eliminieren. Allerdings ist die Restschuldversicherung häufig teurer als eine eigenständige Risikolebensversicherung mit gleicher Deckungssumme. Zudem sinkt die versicherte Summe mit der Restschuld, was zu einem ungünstigen Preis-Leistungs-Verhältnis führen kann. Für Ärzte empfiehlt sich eine separate Risikolebensversicherung kombiniert mit einer BU-Versicherung oft als wirtschaftlichere Lösung.
Abgrenzung
Die Restschuldversicherung ist von der Risikolebensversicherung zu unterscheiden: Die Risikolebensversicherung zahlt einen festen Todesfallbetrag und wird flexibler genutzt. Die Restschuldversicherung ist dagegen zweckgebunden an die Kredittilgung und sinkt im Gleichlauf mit der Restschuld. Beide können zusammen eingesetzt werden, ersetzen sich aber nicht gegenseitig.
Beispiel
Ein Internist finanziert seine Praxis mit 280.000 Euro Darlehen. Die Bank empfiehlt eine Restschuldversicherung. Er vergleicht und stellt fest, dass eine eigenständige Risikolebensversicherung über 280.000 Euro bei einem 40-jährigen Nichtraucher nur 38 Euro monatlich kostet, die Restschuldversicherung der Bank aber 115 Euro monatlich. Er wählt die eigenständige Risikolebensversicherung.
Ärzteversichert hilft Ärzten, Kreditabsicherungslösungen kosteneffizient zu strukturieren und Praxisdarlehen mit den passenden Versicherungsprodukten zu kombinieren.
Quellen
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- Gesetze im Internet – VVG
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