Die Restschuldversicherung ist eine Versicherungsform, die im Zusammenhang mit Kreditverträgen, Darlehen oder Ratenkäufen abgeschlossen wird. Sie übernimmt die ausstehenden Schulden oder laufenden Raten, wenn der Kreditnehmer durch Tod, Berufsunfähigkeit oder unverschuldete Arbeitslosigkeit nicht mehr in der Lage ist, diese selbst zu bedienen. Sie schützt sowohl den Kreditnehmer vor Zwangsvollstreckung als auch die Hinterbliebenen vor der Schuldenlast.
Bedeutung für Ärzte
Für Ärzte, die eine Praxisfinanzierung, einen Immobilienkredit oder ein Investitionsdarlehen aufgenommen haben, ist die Absicherung der Schulden im Leistungsfall besonders wichtig. Die Restschuldversicherung wird häufig von Banken beim Kreditabschluss angeboten, oft als Gruppenversicherung mit eingeschränkten Leistungen. Experten empfehlen häufig, stattdessen eine eigenständige Risikolebensversicherung in Höhe der Darlehenssumme abzuschließen, da diese flexibler und oft günstiger ist.
Praxishinweise
Ärzte sollten die Konditionen einer Restschuldversicherung kritisch prüfen, da Ausschlussklauseln und Wartezeiten die Leistung stark einschränken können. Ein Vergleich mit alternativen Absicherungsformen wie Risikolebens- oder BU-Versicherung lohnt sich. Ärzteversichert hilft bei der Auswahl der optimalen Absicherung für Praxisfinanzierungen.
Weiterführende Informationen bietet die Blog-Übersicht.
Quellen
- Stiftung Warentest: Restschuldversicherung im Vergleich
- Verbraucherzentrale: Kreditabsicherung richtig wählen
- GDV: Kreditversicherungen
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →