Retention bezeichnet in der Kieferorthopädie (KFO) die Phase nach Abschluss der aktiven Zahnregulierung, in der das erzielte Behandlungsergebnis durch Retentionsgeräte, sogenannte Retainer, stabilisiert wird. Ohne ausreichende Retention neigen Zähne dazu, in ihre ursprüngliche Lage zurückzuwandern (Rezidiv). Retainer können fest (bonded retainer, direkt auf die Zahnrückseiten geklebt) oder herausnehmbar (z.B. Platten) sein.
Bedeutung für Ärzte
Für Kieferorthopäden und Zahnärzte ist die Retention sowohl klinisch als auch abrechnungstechnisch und haftungsrechtlich relevant. Die Leistungen im Rahmen der Retentionsphase sind in der GOZ und im BEMA geregelt. Bei Kassenpatienten wird die Retention bis zu zwei Jahre nach Abschluss der Behandlung von der GKV getragen. Eine unzureichende Aufklärung des Patienten über die Retentionspflicht kann bei Rezidiven zu Haftungsansprüchen führen.
Praxishinweise
Kieferorthopäden sollten Patienten umfassend über die Bedeutung der Retention, die Tragedauer und die Eigenverantwortung bei herausnehmbaren Retainern aufklären und dies in der Patientenakte dokumentieren. Bei Haftungsfragen rund um KFO-Behandlungen hilft Ärzteversichert bei der Auswahl einer geeigneten Berufshaftpflichtversicherung für Zahnärzte.
Weiterführende Informationen bietet die Blog-Übersicht.
Quellen
- DGKFO: Leitlinien Kieferorthopädie
- KZBV: KFO-Behandlung in der GKV
- Bundeszahnärztekammer: GOZ-Kommentar KFO
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