Das elektronische Rezept (E-Rezept) ist seit dem 1. Januar 2024 für alle GKV-Verordnungen verpflichtend und löst das bisherige rosafarbene Kassenrezept auf Papier ab. Das E-Rezept wird über die Telematikinfrastruktur (TI) vom Arzt ausgestellt und vom Patienten über die eGK (elektronische Gesundheitskarte) oder die E-Rezept-App in der Apotheke eingelöst. Privatrezepte und Betäubungsmittelrezepte bleiben vorläufig von der Pflicht ausgenommen.

Bedeutung für Ärzte

Für Vertragsärzte ist die Umstellung auf das E-Rezept ein bedeutender Schritt in der Digitalisierung der Praxis. Es entfällt das Drucken und Unterschreiben von Papierrezepten. Gleichzeitig entstehen neue technische Anforderungen an das Praxisverwaltungssystem (PVS) und die TI-Anbindung. Fehler bei der Ausstellung, etwa fehlende Signatur oder falsche Dosierungsangaben, können zur Nicht-Einlösung in der Apotheke führen und erfordern Korrektur.

Praxishinweise

Praxen sollten sicherstellen, dass ihr PVS E-Rezept-kompatibel ist und alle Mitarbeiter im Umgang damit geschult sind. Bei technischen Ausfällen der TI kann in Ausnahmefällen auf einen Ausdruck zurückgegriffen werden. Ärzteversichert informiert über Versicherungslösungen für Praxen im digitalen Wandel, einschließlich Cyberversicherungen.

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Quellen

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