Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge, bei der Beiträge durch direkte staatliche Zulagen und steuerliche Sonderausgabenabzüge subventioniert werden. Sie wurde nach dem damaligen Bundesarbeitsminister Walter Riester benannt und 2002 eingeführt.

Bedeutung für Ärzte

Für die meisten niedergelassenen Ärzte ist die Riester-Rente nicht zugänglich: Förderberechtigt sind in der Regel nur Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) oder deren Ehepartner. Da approbierte Ärzte von der GRV-Pflicht befreit sind und stattdessen dem Versorgungswerk angehören, fehlt ihnen die Förderberechtigung. Ausnahme: Angestellte Ärzte, die nicht den Befreiungsantrag von der GRV gestellt haben, und Ehepartner, die selbst pflichtversichert sind. Für Beamtenärzte und Referendare kann Riester ebenfalls möglich sein. Aufgrund dieser Einschränkungen sind andere Vorsorgewege für Ärzte in der Regel sinnvoller.

Abgrenzung

Die Riester-Rente ist von der Rürup-Rente (Basisrente) zu unterscheiden, die für Selbstständige und Freiberufler konzipiert wurde und für Ärzte deutlich attraktiver ist. Auch betriebliche Altersvorsorge und private Rentenversicherungen ohne staatliche Förderung sind eigenständige Vorsorgebausteine. Die Rürup-Rente bietet Ärzten höhere Steuervorteile als Riester.

Beispiel

Eine Ärztin im Angestelltenverhältnis, die auf eine GRV-Befreiung verzichtet hat, kann eine Riester-Rente abschließen und erhält die Grundzulage von 175 Euro jährlich sowie einen steuerlichen Sonderausgabenabzug von bis zu 2.100 Euro. Ihr angestellter Ehepartner mit GKV-Pflichtversicherung erhält ebenfalls Förderanspruch über einen eigenen Riester-Vertrag.

Ärzteversichert klärt über die Förderberechtigung auf und zeigt auf, warum die Rürup-Rente für die meisten Ärzte die passendere Alternative zur Riester-Rente ist.

Quellen

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