Die Riester-Rente ist eine seit 2002 staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Sie richtet sich an Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung sowie deren Ehepartner. Gefördert wird sie durch direkte staatliche Zulagen (Grundzulage und Kinderzulage) sowie durch steuerliche Abzugsmöglichkeiten als Sonderausgaben. Das angesparte Kapital wird im Rentenalter als lebenslange Rente ausgezahlt.
Bedeutung für Ärzte
Für niedergelassene Ärzte, die ausschließlich im berufsständischen Versorgungswerk abgesichert sind und nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen, ist eine Riester-Förderung in der Regel nicht zugänglich. Angestellte Ärzte, die der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen, können dagegen von der Riester-Förderung profitieren, insbesondere wenn sie Kinder haben und die Kinderzulagen geltend machen können. Im Rentenalter werden Riester-Leistungen voll besteuert (nachgelagerte Besteuerung).
Praxishinweise
Angestellte Ärzte sollten prüfen, ob ein Riester-Vertrag unter Berücksichtigung von Fördersatz und persönlichem Steuersatz rentabel ist. Die staatliche Förderquote ist besonders hoch für Geringverdiener und Familien mit mehreren Kindern. Für Ärzte mit hohem Einkommen sind alternative Vorsorgewege wie die Rürup-Rente oder ETF-Sparpläne oft attraktiver. Ärzteversichert berät zu allen Altersvorsorgeoptionen für Ärzte.
Weiterführende Informationen bietet die Blog-Übersicht.
Quellen
- Bundesministerium für Arbeit: Riester-Rente
- Stiftung Warentest: Riester-Rente im Vergleich
- Verbraucherzentrale: Riester-Rente Vor- und Nachteile
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →