Der Begriff Risikoadressat bezeichnet im Versicherungs- und Haftungsrecht die Person oder Institution, die von einem bestimmten Risiko unmittelbar betroffen ist oder die ein Schadensereignis erleiden kann. Er dient der präzisen Abgrenzung, wessen Interessen durch eine Versicherung oder haftungsrechtliche Norm geschützt werden sollen. Im ärztlichen Kontext ist der Risikoadressat häufig der Patient als potentiell Geschädigter oder die Praxis als möglicher Verursacher eines Schadens.

Bedeutung für Ärzte

Im ärztlichen Haftungsrecht ist die Bestimmung des Risikoadressaten wichtig für die Frage, wer im Schadensfall anspruchsberechtigt ist und gegen wen ein Haftungsanspruch geltend gemacht werden kann. Behandlungsverträge, Aufklärungspflichten und Dokumentationsanforderungen sind auf den konkreten Risikoadressaten, also den Patienten, ausgerichtet. In der Berufshaftpflichtversicherung ist der Risikoadressat der Patient, dessen Gesundheitsschaden abgedeckt werden soll.

Praxishinweise

Ärzte sollten in ihrer Berufshaftpflichtversicherung darauf achten, dass alle relevanten Patientengruppen als Risikoadressaten vollständig erfasst sind, insbesondere bei Spezialpraxen oder Praxen mit besonderen Behandlungsschwerpunkten. Ärzteversichert berät zu einer bedarfsgerechten Deckung in der Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte und Zahnärzte.

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Quellen

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