Die Risikoaufklärung ist Bestandteil der umfassenden ärztlichen Aufklärungspflicht und verpflichtet den Arzt, Patienten vor einer geplanten Behandlung, einem Eingriff oder einer diagnostischen Maßnahme über alle relevanten Risiken und möglichen Komplikationen zu informieren. Rechtliche Grundlage ist § 630e BGB. Die Aufklärung muss rechtzeitig, verständlich, vollständig und in einem persönlichen Gespräch erfolgen. Schriftliche Aufklärungsbögen ersetzen das Gespräch nicht, dokumentieren es aber.
Bedeutung für Ärzte
Eine fehlende oder unzureichende Risikoaufklärung führt dazu, dass der Patient keine wirksame Einwilligung in die Behandlung erteilen konnte. In diesem Fall haftet der Arzt auch dann, wenn die Behandlung medizinisch einwandfrei war und der Schaden im aufgeklärten Risikobereich liegt. Dies ist eines der häufigsten Themen in Arzthaftungsverfahren. Die Beweislast liegt beim Arzt, der die ordnungsgemäße Aufklärung nachweisen muss.
Praxishinweise
Ärzte sollten Aufklärungsgespräche immer dokumentieren, standardisierte Aufklärungsbögen nutzen und diese vom Patienten unterschreiben lassen. Der Zeitpunkt der Aufklärung (in der Regel mindestens einen Tag vor dem Eingriff) muss festgehalten werden. Ärzteversichert berät zu einer ausreichend dimensionierten Berufshaftpflichtversicherung, die auch Aufklärungsmängel abdeckt.
Weiterführende Informationen bietet die Blog-Übersicht.
Quellen
- Gesetze im Internet: § 630e BGB Aufklärungspflichten
- Bundesärztekammer: Patientenrechte und Aufklärung
- Patientenbeauftragter der Bundesregierung: Patientenrechtegesetz
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