Risikoaufklärung bezeichnet die Pflicht des Arztes, den Patienten vor einer Behandlung, einem Eingriff oder einer diagnostischen Maßnahme umfassend und verständlich über die damit verbundenen Risiken, möglichen Komplikationen und Behandlungsalternativen zu informieren, sodass der Patient eine informierte Entscheidung treffen kann. Sie ist rechtliche Voraussetzung für eine wirksame Einwilligung.
Bedeutung für Ärzte
Eine unvollständige oder fehlende Risikoaufklärung ist eine der häufigsten Ursachen für Arzthaftpflichtfälle. Selbst wenn kein Behandlungsfehler vorliegt, kann eine fehlerhafte Aufklärung zur Haftung führen, weil der Patient ohne wirksame Einwilligung behandelt wurde. Laut Gutachterkommissionen der Ärztekammern entfallen rund 30 Prozent aller anerkannten Haftpflichtfälle auf Aufklärungsmängel. Die Aufklärung muss rechtzeitig vor dem Eingriff erfolgen, mündlich stattfinden und schriftlich dokumentiert sein. Standardformulare ersetzen das Gespräch nicht.
Abgrenzung
Die Risikoaufklärung ist von der Diagnoseaufklärung (Mitteilung des Befundes) und der therapeutischen Aufklärung (Erläuterung des Behandlungsablaufs) zu unterscheiden. Die Selbstbestimmungsaufklärung ist der Oberbegriff, der alle drei Elemente umfasst. Auch die wirtschaftliche Aufklärung bei IGeL-Leistungen (Hinweis auf Kosten, da keine GKV-Erstattung) ist ein eigenständiger Bestandteil der ärztlichen Informationspflichten.
Beispiel
Ein Orthopäde führt eine Knie-TEP-Operation durch. Der Patient unterschreibt ein Aufklärungsformular, aber das persönliche Gespräch über das spezifische Thromboserisiko bei seiner Vorerkrankung findet nicht statt. Tritt eine Thrombose auf, kann der Arzt trotz lege artis-Behandlung haftbar gemacht werden, weil die individuelle Risikoaufklärung fehlte.
Ärzteversichert empfiehlt Ärzten, die Dokumentation der Risikoaufklärung sorgfältig zu führen, da sie im Haftungsfall der entscheidende Beweisfaktor ist.
Quellen
- Bundesärztekammer
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Gesetze im Internet – VVG
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →