Die Risikolebensversicherung ist eine Versicherung, die im Fall des Todes des Versicherten innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit eine vorab festgelegte Summe an die bezugsberechtigten Hinterbliebenen auszahlt. Sie dient ausschließlich dem Todesfallschutz und beinhaltet kein Sparkapital.

Bedeutung für Ärzte

Für Ärzte mit Familie, laufenden Praxiskrediten oder Hypotheken ist die Risikolebensversicherung ein unverzichtbarer Absicherungsbaustein. Da Ärzte in der Regel keine gesetzliche Rente mit eingeschlossener Todesfallleistung genießen, sondern über das Versorgungswerk abgesichert sind, sollte geprüft werden, ob die Versorgungswerk-Hinterbliebenenrente ausreicht. Ein 35-jähriger Nichtraucher-Arzt kann eine Risikolebensversicherung über 500.000 Euro für etwa 25 bis 40 Euro monatlich abschließen. Das ist ein sehr günstiges Preis-Leistungs-Verhältnis für einen signifikanten Schutz.

Abgrenzung

Die Risikolebensversicherung ist strikt von der kapitalbildenden Lebensversicherung zu trennen, die neben dem Todesfallschutz auch einen Sparanteil enthält und bei Ablauf ausgezahlt wird. Auch die Berufsunfähigkeitsversicherung ist keine Risikolebensversicherung: Sie zahlt bei Berufsunfähigkeit, nicht bei Tod. Und die Restschuldversicherung ist eine Sonderform der Risikolebensversicherung mit sinkender Versicherungssumme entsprechend der Restschuld.

Beispiel

Ein 38-jähriger Allgemeinarzt schließt eine Risikolebensversicherung über 600.000 Euro mit 20 Jahren Laufzeit für 32 Euro monatlich ab. Er verstirbt nach elf Jahren bei einem Unfall. Seine Ehefrau und zwei Kinder erhalten die volle Versicherungssumme steuerfrei ausgezahlt und können damit die laufende Praxishypothek und den Lebensunterhalt für mehrere Jahre sichern.

Ärzteversichert hilft Ärzten dabei, die richtige Versicherungssumme und Laufzeit für die Risikolebensversicherung zu ermitteln und den günstigsten Anbieter zu finden.

Quellen

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